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  • · Fachbeitrag · Verordnungspraxis

    Es gibt neue Vordrucke für Heilmittelverordnungen

    | Seit dem 1. April 2013 gelten neue Verordnungsvordrucke. Sie enthalten ein Feld, auf dem der ICD-10-Code eingetragen werden kann. |

     

    Der Arzt muss den ICD-10-Code angeben, wenn es sich bei der Heilmittelverordnung um eine Verordnung außerhalb des Regelfalls (§ 32 Absatz 1a SGB V) handelt oder wenn die Diagnose zu den Vorab-Praxisbesonderheiten (§ 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V) gehört. Dies hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) Ende 2012 beschlossen (PP 01/2013, Seite 3 und PP 03/2013, Seite 12).

     

    Die KBV stellt die Vordrucke online zur Verfügung. Unter www.kbv.de/14111.html können Sie das Rezeptmuster 13 für physikalische bzw. podologische Therapie, das Rezeptmuster 14 für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, das Rezeptmuster 18 für Ergotherapie sowie die Änderungsvereinbarungen zu den Vordrucken herunterladen. Die alten Rezeptmuster können daneben weiterhin benutzt werden bis der Vorrat aufgebraucht ist. Auf ihnen muss der ICD-10-Code handschriftlich eingetragen werden, sofern es sich um einen langfristigen Heilmittelbedarf handelt.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 1 | ID 38646090