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  • · Fachbeitrag · Praxismarketing

    Mitarbeiterposts auf der Praxiswebsite und in sozialen Medien rechtssicher einsetzen

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler

    | Mitarbeiterposts können Ihre Praxiswebsite oder einen Social-Media-Auftritt auflockern und persönlicher machen. Doch auch Mitarbeiterposts unterliegen Spielregeln. Verstöße können Anlass für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder Ärger mit Patienten sein und sogar strafrechtliche Folgen haben. Welche Anforderungen an Mitarbeiterposts gelten und wie Sie als Praxisinhaber solche Posts steuern, fasst PP für Sie zusammen. |

    Nutzen von Mitarbeiterposts im Praxismarketing

    Mitarbeiterposts erfüllen eine Website oder einen Facebook-Auftritt mit Leben. Durch das Gesicht hinter dem Post wirkt Ihre Praxis authentisch. Wenn solche Posts wohlüberlegt eingesetzt werden, können sie Patienten motivieren, sich für Ihre Praxis zu entscheiden. Verzichten Sie dabei auf Platitüden wie „unsere Praxis ist toll“ oder „ich bin gern Teil dieses Teams“. Eine sinnvolle Lösung ist es, die offizielle Mitteilung der Praxis dem jeweils Verantwortlichen „in den Mund zu legen“.

     

    • Beispiele für mögliche Mitarbeiterposts
    • Ein neuer Mitarbeiter stellt sich vor, z. B.: „Mein Name ist Andreas Müller. Seit 01.01.2018 vervollständige ich das Praxisteam als angestellter Therapeut. Ich bin ab sofort in der Praxis Ihr Ansprechpartner für Manuelle Therapie und Krankengymnastik am Gerät“.
    • Jeweils ein Spezialist seines Fachgebiets
      • stellt eine medizinische Studie aus ihrem Fachgebiet vor (z. B. „Yoga beugt Depressionen vor“),
      • nennt neue Kursangebote (z. B. „Pilateskurs für Selbstzahler jetzt auch dienstags von 18:00 bis 19.00 Uhr“) oder
      • gibt Tipps für Mittagspausen-Workouts am Arbeitsplatz (z. B. „Mit dieser Übung zeige ich Ihnen, wie Sie Nackenschmerzen im Büro vorbeugen... Bleiben Sie gesund! Ihre Rita Schulz“).
    • Die Rezeptionskraft informiert über neue Sprechzeiten, Urlaubszeiten der Praxis, wichtige Änderungen zur Abrechnung/Bezahlung von Leistungen.
    • Das gesamte Team (mit Foto) wünscht frohe Weihnachten, Ostern etc.