· Fachbeitrag · Lohnzahlung
So gehen Sie als Praxisinhaber mit Lohnpfändungen gegen Angestellte um
von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen
Privatinsolvenzen sind in Deutschland mittlerweile ein Massenphänomen: Nach Angaben von tagesschau.de (Meldung vom 13.03.2026, online unter iww.de/s15338 ) gab es im Jahr 2025 über 77.000 Fälle. Das sind 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Gründe hierfür reichen von den wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie über explodierende Verbraucherpreise bis hin zu einem veränderten Kaufverhalten im Internet („Kaufe jetzt – zahle später!“). Eine Folge der Privatinsolvenz ist meist die Lohnpfändung. Daher sind auch Sie als Praxisinhaber und Arbeitgeber eingebunden.
Engagieren sie sich für Betroffene nicht zu persönlich!
Physiopraxen sind Kleinbetriebe. Viele Mitarbeiter sind langjährig tätig, private Themen werden mit Chef und Kollegen geteilt, solange es Positives zu erzählen gibt. Physiotherapeuten sind selten Spitzenverdiener, sodass in allgemeinen oder persönlichen wirtschaftlichen Krisenzeiten die Rücklagen oft schnell aufgebraucht sind. Bei Geldsorgen verhalten sich Betroffene unterschiedlich, einer räumt seine Schwierigkeiten freimütig ein, der andere wahrt den Eindruck der Normalität. Einer erbringt allen Problemen zum Trotz seine Arbeitsleistung unbeeindruckt, dem anderen gelingt es nicht, berufliche und private Themen zu trennen. Auch Arbeitgeber befinden sich in der Zwickmühle. Sicherlich müssen dauerhafte Minderleistungen thematisiert und abgestellt werden. Inwieweit allerdings private Themen angesprochen werden hängt von Beteiligten ab. Bei Pfändungen kommen jedoch rechtliche Verpflichtungen auf den Arbeitgeber zu, die keinen Spielraum (mehr) lassen.
PRAXISTIPP — Ob bzw. wann eine Verbraucherinsolvenz beantragt wird, muss der Betroffene entscheiden. Mancher sieht darin das ultimative, persönliche Versagen, mancher nimmt die Möglichkeit unsentimental wahr. Als Praxisinhaber sollten Sie sich persönlich nicht involvieren, nicht zum persönlichen Schuldenverwalter werden. Allerdings können Sie Beratungsmöglichkeiten (z. B. Schuldnerberatung) aufzeigen und einen Kontakt anregen. Die Realität auszublenden, nützt nichts. Werden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, sind Lohnpfändungen nur eine Frage der Zeit. |
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