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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    Checkliste zur neuen Heilmittelrichtlinie

    von Christiane Reinel-Reiche, Immenreuth, http://ergopraxis-online.de

    | Zum 1.7.2011 ist die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft getreten. Wichtigste Neuerung: Die Behandlung darf nur aufgenommen werden, wenn das Rezept korrekt ausgestellt ist. Änderungen sind durch den Arzt mit Stempel, Handzeichen und Datum auf dem Rezept einzutragen. Eine nachträgliche Korrektur des Rezepts nach Rückweisung durch die Krankenkasse ist nicht mehr möglich. PP stellt Ihnen eine Checkliste zum korrekten Ausfüllen von Rezepten zur Verfügung, die Sie auch an zuweisende Arztpraxen geben sollten. Sie finden sie auch im Online-Service von PP in der Rubrik „Checklisten“. |

    checkliste / Heilmittelverordnung

    ?

    Gebührenpflichtig / Gebührenfrei angekreuzt?

    ?

    Ist das Ausstellungsdatum vorhanden?

    ?

    Ist die Verordnung nach Maßgabe des Katalogs angekreuzt?

    Erstverordnung?, Folgeverordnung?

    ? Ist die Höchstmenge des Regelfalls eingehalten? Vgl. Heilmittelkatalog!

    Außerhalb des Regelfalls? Wenn ja: Begründung! Nicht zusätzlich Folgeverordnung ankreuzen!

    ?

    Hausbesuchskreuz: Ja / Nein ? In jedem Fall angeben!

    ?

    Gruppentherapie?

    ? Falls Gruppentherapie nicht möglich ist, ist eine Änderung nach Rücksprache mit dem Arzt mit Vermerk auf der Rückseite zulässig.

    ?

    Therapiebericht:

    ? Ja / Nein? In jedem Fall angeben!

    ? Das Anfordern eines Berichts ist im Hinblick auf den Nachweis der Wirtschaftlichkeit dringend zu empfehlen.

    ?

    Ist die Verordnungsmenge angegeben?

    ? Achtung! Die Höchstverordnungsmenge ist von der Diagnose abhängig! Vgl. Heilmittelkatalog

    ?

    Ist das Heilmittel angegeben?

    ? Und passt es zur Diagnosegruppe? Vgl. Heilmittelkatalog!

    ? Angaben müssen ausformuliert sein, zum Beispiel „Sensomotorisch-perzeptive Behandlung“

    ? Bei der Verordnung von zwei Heilmitteln: Ist die Kombination lt. Heilmittelkatalog zulässig?

    ?

    Ist die Therapiefrequenz angegeben?

    ? Empfehlung: 1-2 x/Woche trägt zur flexibleren Terminvergabe für den Patienten bei.

    ?

    Ist der Indikationsschlüssel richtig und vollständig?

    ? Passt die Diagnosegruppe zur Diagnose?

    ?

    Ist die Diagnose angegeben?

    Zusätzliche Angabe der ICD 10 ist wünschenswert. ICD 10 alleine reicht jedoch nicht aus!

    Leitsymptomatik ausformulieren!

    ? Empfehlung: Verwenden Sie den Wortlaut des Heilmittelkatalogs

    ?

    Ist die medizinische Begründung bei „außerhalb des Regelfalls“ vorhanden?

    ?

    Unterschrift und Stempel des Arztes

     
    Quelle: Ausgabe 09 / 2011 | Seite 9 | ID 28844070