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  • · Fachbeitrag · GKV-Spitzenverband

    Neue Zulassungsempfehlungen verabschiedet

    | Zum 1. März 2012 sind neue Zulassungsempfehlungen für Heilmittelerbringer in Kraft getreten. Dabei gibt es wenig Neues, aber einige Klarstellungen. |

     

    So stellen die Empfehlungen unmissverständlich fest, dass die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis auf zwei Therapeuten aufgeteilt werden kann. Wichtig ist, dass der Praxisinhaber oder die fachliche Leitung ganztägig zur Verfügung steht. Unterschiedliche Heilmittelbereiche von interdisziplinären Praxen sollen räumlich und organisatorisch in derselben Praxis untergebracht sein. Im vorausgegangenen Anhörungsverfahren war dies zum Teil von den Heilmittelverbänden als praxisfern abgelehnt worden. Die Liste der Grundausstattung von Therapiepraxen wurde für jeden Heilmittelbereich auf den aktuellen Stand gebracht. Dagegen müssen keine Therapieräume für Therapeuten vorgehalten werden, die sich gerade im Hausbesuch befinden. „Mobile Therapien“ sowie fachlich spezialisierte Praxen wird es auch mit den neuen Empfehlungen nicht geben. Wir halten die GKV-Zulassungsempfehlungen in der Version vom 1. März 2012 auf unserer Homepage pp.iww.de für Sie bereit. Klicken Sie dazu im Bereich „Downloads“ auf die Rubrik „Gesetze, Richtlinien und Entwürfe“.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 2 | ID 33246900