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  • · Fachbeitrag · Gehaltstransparenz

    EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Warum sie auch Sie betrifft und was jetzt zu tun ist

    von Uwe Loof, Geschäftsführer der PAON GmbH, Hannover, paon.de

    Ab dem 07.06.2026 gelten in der EU verschärfte Regeln zur Gehaltstransparenz. Viele Praxisinhaber gehen davon aus, dass ihre Praxis „zu klein“ dafür sei. Ein Trugschluss, denn zentrale Pflichten – vom Auskunftsanspruch jedes Mitarbeiters bis zur Gehaltsangabe in Stellenanzeigen – gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Erfahren Sie, was auf Ihre Praxis zukommt und wie Sie die Anforderungen pragmatisch umsetzen.

    Vergütung in Physiopraxen – ein unsicheres Terrain

    Physiopraxen verhandeln Gehälter weitgehend frei. Dies gilt für fachliche Leiter sowieso, aber auch für angestellte Therapeuten existiert keine Tarifbindung. Tarifverträge für Physiotherapeuten gibt es i. d. R. nur in Krankenhäusern und ähnlichen Behandlungseinrichtungen unter öffentlicher oder kirchlicher Trägerschaft, nicht aber in ambulanten Behandlungseinrichtungen wie Physiopraxen. Dies führt dazu, dass die tatsächlichen Gehälter je nach Region, Praxisgröße und Spezialisierung erheblich voneinander abweichen.

     

    Ohne tarifliche Leitplanken sind in vielen Praxen über die Jahre gewachsene Gehaltsstrukturen entstanden, die eher das Ergebnis individueller Verhandlungsgeschicke als einer systematischen Bewertung gleichwertiger Tätigkeiten sind. Gerade in inhabergeführten Praxen mit zehn bis fünfzig Mitarbeitenden fehlen häufig dokumentierte Kriterien für die Gehaltsfindung. Was bislang als Flexibilität galt, wird ab Juni 2026 zum Risiko.