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  • · Fachbeitrag · Präventionsleitfaden

    Nicht praktikable Vorschrift bei der Prävention abgeschafft: Wiederholung eines Kurses im Folgejahr nun möglich

    | Seit zwei Jahren gilt bei Präventionsmaßnahmen die Regelung, dass im Folgejahr nicht der gleiche Präventionskurs - Rückenschule, Yoga, Entspannung etc. - belegt werden darf. Dies wird mit der nächsten Überarbeitung des Leitfadens wieder gestrichen. |

     

    Die Präventionsregelung ermöglicht es Versicherten, sich für einen gewünschten Kurs anzumelden, sofern er die im Präventionsleitfaden aufgeführten Bedingungen erfüllt. Nach Abschluss des Kurses können sich die Versicherten die Teilnahme durch den Kursleiter bestätigen lassen und den Zuschuss bei der Kasse beantragen. Dieser wird dann auf das Konto des Versicherten überwiesen. Bisher war die Wiederholung gleicher Kurse im Folgejahr nicht möglich.

     

    Das ändert sich mit der nächsten Überarbeitung des Leitfadens. Damit wird eine Regelung des GKV-Spitzenverbands wieder abgeschafft, die für die Versicherten eine Einschränkung ihrer Wahlfreiheit darstellte. Auch für die Kassen hat das Vorteile, denn sie mussten bisher mit großem Aufwand prüfen, ob der Versicherte berechtigt war, einen Zuschuss für einen Präventionskurs zu erhalten. Diese Prüfaufgabe entfällt nun und entlastet damit auch die Kassen. Manche Krankenkassen, wie zum Beispiel die BKK vor Ort, ermöglichen ihren Mitgliedern bereits jetzt, einen Kurs zu wiederholen, den sie im Jahr 2012 schon einmal absolviert haben.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 1 | ID 42264581