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  • · Fachbeitrag · Leistungserbringung

    Teletherapie in der Physiopraxis ‒ nicht nur in der Pandemie sinnvoll

    von Physiotherapeut/Sportwissenschaftler M. A. Thomas Colshorn, Bremen

    | Auch Physiotherapeuten haben seit Beginn der Coronapandemie im Frühjahr 2020 ihre Erfahrungen mit Videochats und -meetings sammeln können und müssen. Zu Jahresbeginn 2021 haben der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und der GKV-Spitzenverband die Möglichkeit zur Teletherapie für Heilmittelerbringer bis zum 31.03.2021 verlängert. Auch außerhalb der Pandemie können Videobehandlungen oder Personal Trainings per Video das herkömmliche Angebot der Physiopraxis sinnvoll ergänzen. |

    GKV-Sonderregelung zur Videobehandlung verlängert

    Vom ersten Lockdown im Frühjahr 2020 waren auch Physiopraxen betroffen. Deshalb hatten der GKV-Spitzenverband und die Krankenkassenverbände auf Bundesebene in ihren „Regelungen für den Heilmittelbereich aufgrund der COVID-19-Pandemie“ Heilmittelerbringern erlaubt, bestimmte Leistungen per Video abzugeben (PP 04/2020, Seite 6). Diese Regelung wurde am 22.01.2021 bis zum 31.03.2021 verlängert (Regelungen als Volltext online unter iww.de/s4516; siehe auch PP 02/2021, Seite 1).

     

    In der Physiotherapie dürfen weiterhin folgende Heilmittelpositionsnummern als Videobehandlung abgegeben werden: