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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Techniker Krankenkasse erstattet Osteopathie

    | Seit 1. Januar 2012 erstattet die Techniker Krankenkasse (TK) einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. |

     

    Die TK ist damit die erste Kasse, die Therapien in ihren Leistungskatalog aufnimmt, die bisher nicht als Kassenleistung zugelassen waren. Diese Möglichkeit ist durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz geschaffen worden. Seit dem 1. Januar 2012 können sich Versicherte der TK 80 Prozent der Kosten für maximal sechs osteopathische Behandlungen in einem Kalenderjahr erstatten lassen. Dazu muss der Arzt ein Privatrezept bzw. ein grünes Rezept ausstellen, die Diagnose vermerken und plausibel begründen, warum eine osteopathische Behandlung notwendig ist. Die Therapie muss dann zunächst vom Patienten selbst gezahlt werden. Nach dem Einreichen des Zahlungsbelegs und der Verordnung wird ein Teil der Kosten von der TK direkt an den Patienten erstattet. Alle Osteopathen, die einem Berufsverband der Osteopathen angehören oder eine osteopathische Ausbildung haben, werden automatisch als Leistungserbringer von der TK anerkannt. Zwingend für eine Erstattung ist jedoch, dass die Verordnung von einem Arzt ausgestellt wurde. Der Verband der Osteopathen e.V. (VOD) begrüßte die Neuerung zwar, kritisierte jedoch, dass Verordnungen von Heilpraktikern nicht anerkannt werden, da damit die meisten Verordnungen für Osteopathie zurzeit nicht erstattungsfähig seien.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 1 | ID 32016330