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  • · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    KBV fordert Beteiligung der Ärzte an der Blankoverordnung

    | Die Ärzteschaft will am Modellversuch der Blankoverordnungen von Heilmitteln beteiligt werden. Dementsprechend hat die stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Regina Feldmann den Entwurf des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags scharf kritisiert. Das HHVG sieht vor, dass Therapeuten nach der Diagnose des Arztes das Heilmittel sowie Dauer und Häufigkeit der Behandlung selbst bestimmen können ( PP 08/2016, Seite 3 ). |

     

    • Argumente der KBV für die Beteiligung der Ärzte
    • Der Arzt trägt die Gesamtverantwortung der Therapie und muss im Falle von Kontraindikationen (z. B. bei bestimmten Erkrankungen, nach OP) Heilmittel ausschließen können.
    • Der Arzt benötigt eine Rückmeldung des Therapeuten, ob und inwieweit Abweichungen von der Verordnung erfolgt sind bzw. welche Therapie tatsächlich stattfand.
    • Die Ärzte tragen bisher die Wirtschaftlichkeitsverantwortung. Diese müsste bei Umsetzung der Blankoverordnung auf die Therapeuten übergehen (insbesondere die Haftung für Therapiekosten).
     

    Die KBV schlägt daher vor , dass der Therapeut Verordnungen, bei denen er von den ärztlichen Vorgaben abweicht, kennzeichnet und dies bei der Abrechnung der Krankenkasse mitteilt. Unabhängig davon fordert die KBV eine Überarbeitung der Heilmittel-Richtlinie.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 1 | ID 44398943