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Weiterbildung: Anlage 7 Bundesrahmenvertrag wurde aktualisiert
Der GKV Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittelverbände haben Anlage 7 des Bundesrahmenvertrags (§ 125 SGB V) zur Weiterbildung in der Physiotherapie modernisiert. Die neue Anlage (online unter iww.de/s15556 ) tritt am 01.06.2026 in Kraft und ist spätestens ab dem 01.06.2027 verbindlich.
Überarbeitet wurden u. a. die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE, ehem. MLD). Die Ziele sind mehr Kompetenz und Therapieprozessorientierung, Öffnung für digitale Lehrformate in theoretischen Anteilen sowie Anpassung der Anforderungen an Fachlehrkräfte, Prüfungskommissionen und den strukturellen Aufbau. Bereits erworbene Zertifikate, Abrechnungserlaubnisse und Fachlehrerqualifikationen behalten Bestandsschutz; Weiterbildungen, die vor dem 01.06.2027 begonnen wurden, können nach den alten Regelungen abgeschlossen werden. Anbieter müssen Curricula bis 31.05.2027 anpassen und beim vdek einreichen; neue Kurse sind erst nach Genehmigung zulässig. Bestehende Fachlehrkräfte werden geschult, eine erneute Prüfung ist nicht nötig. Die Regelungen für KG ZNS werden separat überarbeitet; bis dahin gilt die Fassung vom 21.07.2021.