Außergewöhnliche Belastung
Kosten für Delfin-Therapie: FG Nürnberg knüpft Abzug an amtsärztliches Gutachten oder ärztliche Bescheinigung
PP
02.10.2026
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Bei der sog. Delfin-Therapie handelt es sich um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode. Die Aufwendungen können daher nur dann als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anerkannt werden, wenn die Zwangsläufigkeit vor ...