Heilmittelverordnung
Ab dem 01.07.2025 langfristiger Heilmittelbedarf auch bei periodischer Lähmung
PP
02.07.2025
1 Min. Lesedauer
Ab dem 01.07.2025 dürfen Arztpraxen auch bei der Diagnose G72.3 (Periodische Lähmung) langfristig Heilmittel verordnen. Dies hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) schon im Februar 2025 beschlossen und die Diagnoseliste dahin gehend ...