Unlauterer Wettbwerb
Irreführung durch Fake-Bewertungen: Unterlassungserklärung droht!
PP
08.08.2024
715 Min. Lesedauer
Wer durch falsche bzw. gefälschte Bewertungen in die Irre führt, ist Mitbewerbern gegenüber zur Unterlassung und bei nicht beseitigter Wiederholungsgefahr auch zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet ...