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  • · Fachbeitrag · Kreditgespräche

    Banksignale und ihre Auswirkungen

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    | Banken senden meist bereits frühzeitig Signale, wenn sie den Eindruck haben, dass es mit der finanziellen Situation des Therapeuten nicht so gut bestellt ist, wie es sein könnte. Die folgenden Ausführungen sollen Praxisinhabern einerseits dabei helfen, diese Signale frühzeitig zu identifizieren und andererseits angemessene Handlungsvorschläge zu einer konstruktiven und partnerschaftlichen Lösung wahrzunehmen. |

    • „Warnsignale“ und mögliche Reaktionen

    Bank

    Reaktion

    Die Bank verringert die mit dem Therapeuten vereinbarten Zeiträume, in denen sie aussagefähige Unterlagen über die betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) hinaus bezüglich seiner wirtschaftlichen Entwicklung erwartet (es handelt sich hier vor allem um Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen).

    Der Therapeut sollte nach dem konkreten Grund für diese Forderung fragen, die immerhin deutlich von dem abweicht, was ursprünglich mit der Bank vereinbart wurde. Da eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder Bonität möglicherweise der Grund für dieses veränderte Verhalten ist, sollte dies ebenfalls offen angesprochen werden

    Der Steuerberater soll weitaus intensiver als bisher ausführliche Prüfungen der Praxisbuchführung vornehmen. Gleichzeitig wird der Therapeut gebeten, seinen Steuerberater zu ermächtigen, unmittelbar auf Fragen seiner Bank zu antworten. Der Therapeut als Kunde wird von diesen Fragen durch die Bank nicht in Kenntnis gesetzt.

    Auch dieser Punkt spricht für eine andere Einschätzung der Bank im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Therapeuten, sodass hier ebenfalls ein kurzfristiges Gespräch - durchaus gemeinsam mit dem Steuerberater und natürlich dem Bankansprechpartner - geführt werden sollte.

    Das Kreditinstitut empfiehlt dem Therapeuten, einen Unternehmensberater zu beauftragen, der sich nicht nur mit seiner wirtschaftlichen Lage, sondern auch mit der Praxisorganisation befasst.

    Möglicherweise sieht die Bank Optimierungspotenziale in der Praxis, deren Umsetzung sie dem Therapeuten nicht zutraut. Wenn dem tatsächlich so ist, sollte die Bank die einzelnen Punkte konkretisieren.

    Mehr oder weniger beiläufig teilt die Bank dem Therapeuten mit, dass die mit dem Kreditinstitut früher einvernehmlich abgestimmte Strategie einer „angemessenen“ Eigenkapitalbildung zukünftig nicht mehr gilt. Vielmehr soll schrittweise eine „deutliche“ Erhöhung des Eigenkapitals angestrebt werden.

    Die Erhöhung des Eigenkapitals lässt darauf schließen, dass sich das Kreditinstitut auf die bevorstehenden „Basel III“ -Regelungen vorbereitet. Diese bevorzugen grundsätzlich Banken mit Kreditkunden, die ihrerseits eine gute Kreditwürdigkeit mit entsprechend hoher Eigenkapitalquote vorweisen können. Es sollte also geklärt werden, wie sich die Bank eine „angemessene“ Eigenkapitalbildung in den kommenden Jahren konkret vorstellt.

    Die bisher mehr oder weniger selbstverständlichen kurzfristigen Überziehungen des Praxiskontos über das Kreditlimit hinaus „können nun nicht mehr geduldet werden“.

    Auch hierzu steht dem Therapeuten eine Begründung zu, da die bisherige Geschäftsgrundlage einseitig verändert wird. Allerdings dürfte es im Ergebnis ohnehin günstiger sein, eine grundsätzliche Erhöhung des Kreditlimits des Praxiskontos zu vereinbaren. Damit können auch teure Überziehungszinsen vermieden werden.

    Lastschriften, die in der Vergangenheit auch eingelöst wurden, obwohl keine Kontodeckung vorhanden war, werden nun vom Praxiskonto nicht mehr abgebucht. Der bisher übliche und vor allem rechtzeitige Anruf des Bankmitarbeiters, für Kontodeckung zu sorgen, erfolgte dieses Mal (und wahrscheinlich auch in der Zukunft) nicht.

    Hier handelt es sich offenbar um eine Auswirkung der zunehmenden Zentralisierung im Bankbereich. Der Bankmitarbeiter vor Ort verliert dabei in der Regel an Gestaltungsmöglichkeiten. Der Therapeut sollte sein Zahlungsverhalten diesem kaum zu umgehenden Umstand anpassen und seine finanziellen Dispositionen gegebenenfalls verbessern.

    Für den Therapeuten ist auch die Forderung seiner Bank ein Novum, zusätzliche Kreditsicherheiten anzubieten, da sich der Wert seiner bisher zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten angeblich „erheblich“ verringert hat.

    Bevor der Therapeut mit mehr oder weniger Aufwand nach weiteren Kreditsicherheiten sucht, sollte ihm die Bank die von ihr bei diesen Kreditsicherheiten verwendeten Bewertungskriterien erläutern. Diese Wertansätze können dann vom Therapeuten mit seinen eigenen Einschätzungen verglichen und gegebenenfalls nachverhandelt werden.

    Die Bank erhöht von heute auf morgen den Zinssatz des Überziehungskredits um gleich mehrere Prozentpunkte und begründet dies lapidar mit einer neu eingeführten sogenannten „risikoorientierten Zinssatzfindung“.

    Dieser Punkt bedarf eines ausführlichen Gesprächs mit der Bank. Die erwähnte „Risikoorientierung“ beinhaltet regelmäßig einen „Zinskorridor“ von mehreren Prozentpunkten, in dessen Rahmen sich der persönliche Kreditzinssatz des Therapeuten zukünftig befindet. Für ihn als Kunden ist entscheidend, wie seine Bank diesen Zinssatz genau ermittelt und ob er verhandelbar ist.

    Verlängerungsangebote der Darlehen beinhalten einen für den Therapeuten nicht nachvollziehbar hohen Zinssatz, sodass er spontan davon ausgehen muss, dass seine Bank an einer Kreditverlängerung gar nicht interessiert ist.

    Gesprächsbedarf besteht auch hier, da bei einem solchen Verhalten die weitere Kreditfähigkeit des Therapeuten infrage steht. Es ist ja immerhin möglich, dass auch andere Banken ähnliche Verhaltensweisen an den Tag legen, sodass der Therapeut zumindest wissen sollte, warum seine Bank trotz zum Teil langjähriger Geschäftsverbindung so reagiert wie beschrieben.

    Es wird für den Therapeuten immer schwieriger, seinen Gesprächspartner bei der Bank unmittelbar ans Telefon zu bekommen, um mit ihm wichtige Punkte zu bereden. Das Gleiche gilt für dessen Stellvertreter, der ebenfalls meist „im Gespräch“ oder „außer Haus“ ist.

    Möglicherweise gibt es die eine oder andere unangenehme Information, die der Bankmitarbeiter nicht gern an den Therapeuten weitergibt. Vielleicht liegt es auch an regelmäßigen „Sonderwünschen“ seitens des Therapeuten, die man auf diesem Weg einzudämmen versucht. Wie auch immer, Spekulationen helfen nicht weiter, es bedarf eines klärenden Gesprächs.

    Wenn der Therapeut nach seiner Rating- oder Scoringnote fragt (die ja auch für die Höhe seiner Kreditzinssätze wichtig ist), erhält er regelmäßig nur ausweichende Antworten, die ihm in keiner Weise weiterhelfen.

    Die Zurückhaltung des Bankmitarbeiters kann daran liegen, dass er selbst zwar in der Lage ist, dem Therapeuten dessen Rating- oder Scoringnote zu nennen. Da er aber nicht weiß, wie sich diese Note unter welcher Gewichtung der jeweiligen Beurteilungsfaktoren zusammensetzt, kommt es zu ausweichenden Reaktionen. Auch hier gilt, dass die Bank für entsprechende Klarheit sorgen sollte, damit der Therapeut seine Kreditwürdigkeit und damit auch seine Kreditkonditionen verbessern kann.

    Das Gleiche gilt für mögliche Kreditverkäufe, zu denen der Therapeut von seiner Bank bisher nichts Wesentliches hört. Das ist insofern erstaunlich, da gerade Kreditverkäufe erhebliche Veränderungen in gewachsenen Kunde-Bank-Strukturen hervorrufen können.

    Hier ist verbindlich zu klären, wie es die Bank mit Kreditverkäufen grundsätzlich hält und welche Regelungen der jeweilige Kreditvertrag dazu enthält. Je nach Bankinstitut kann der Therapeut hierzu Vereinbarungen treffen, die Kreditverkäufe konsequent ausschließen.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 19 | ID 30706580