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  • · Fachbeitrag · Fallbeispiel

    Bei mangelnden Kreditsicherheiten Bürgschaftsbanken als Sicherheitengeber nutzen

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    | Nicht zuletzt durch die bevorstehenden Veränderungen in der Kreditvergabepolitik der Bankinstitute („Basel III“) stehen neben einer angemessenen Bonität ausreichende und vor allem werthaltige Sicherheiten im Mittelpunkt zukünftiger Kreditzusagen. Der folgende Fall zeigt, welche Probleme auftreten können, wenn es an Kreditsicherheiten mangelt und wie Bürgschaftsbanken helfen können. |

     

    • Fallbeispiel: Mangelnde Kreditsicherheiten

    Herbert S, ein selbstständiger Physiotherapeut aus einer westdeutschen Großstadt, plant die vollständige Modernisierung seiner Praxis. Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt rund 80.000 Euro. Da S nur über ein Eigenkapital von 30.000 Euro verfügt, benötigt er einen Praxiskredit in Höhe von 50.000 Euro. Nach Rücksprache mit seinem Steuerberater soll dieser Kredit eine Laufzeit von sechs Jahren haben. Bei einem Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr müsste S einschließlich der Tilgungsraten monatlich rund 800 Euro aufbringen. Als Kreditsicherheit, so war zumindest seine Planung, wollte er seiner Bank die finanzierte Praxisausstattung übereignen. Darüber hinaus nimmt S bereits seit Jahren einen Kontokorrentkredit über 25.000 Euro mehr oder weniger regelmäßig in Anspruch. Ab und zu kommt es auch zu kurzzeitigen Überziehungen über dieses Kreditlimit hinaus.

    Nachdem S das erste Gespräch mit dem für ihn zuständigen Bankmitarbeiter auf der Grundlage dieser Zahlen geführt hat, ist er enttäuscht: Ihm wurde nämlich mehr oder weniger deutlich gesagt, dass seine Kreditwürdigkeit derzeit kaum Spielräume für einen weiteren Kredit in Höhe von 50.000 Euro zulässt. Diese Einschätzung begründete die Bank vor allem mit den aus ihrer Sicht „nach wie vor unsicheren wirtschaftlichen Aussichten der Branche“. Dies verwunderte S umso mehr, da das Kreditinstitut letztlich einräumte, dass er sich die monatlichen Zins- und Tilgungsraten aufgrund seiner eigenen Ertragslage durchaus leisten könnte. Nach hartnäckigem Nachfragen wurde dann auch klar, und damit befand sich S beim eigentlichen „Knackpunkt“ der Verhandlungen, dass die von ihm angebotenen Kreditsicherheiten von der Bank nicht akzeptiert werden, da eine mögliche Verwertung der Praxisausstattung, käme es später tatsächlich zu Kreditproblemen, angeblich „nicht gewinnbringend durchgeführt werden könnte“. Da S sonst keine nennenswerten Sicherheiten zur Verfügung stehen, war das Gespräch hier im Grunde beendet. Nach dieser unerfreulichen Erfahrung wandte sich S an seine Zweitbank, mit der er bisher kaum Umsätze tätigte. Der dortige Gesprächspartner zeigte zwar ebenfalls Zurückhaltung bezüglich einer Kreditvergabe, versprach S aber ein zunächst unverbindliches Gespräch mit der Bürgschaftsbank. Hiervon hatte S zwar schon gehört, sich jedoch bisher nicht näher damit befasst.

    Zunehmende Bedeutung der Bürgschaftsbanken

    Die Bedeutung der bundesweit tätigen Bürgschaftsbanken wird in Zukunft deutlich zunehmen. Diese als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zur Förderung vor allem mittelständischer Betriebe tätigen Institute werden von den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, von Banken und Versicherungen sowie von Wirtschaftsverbänden, Innungen und Kammern der freien Berufe getragen. Im Wesentlichen besteht ihre Aufgabe darin, Bankbürgschaften für kurz- bis langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Zwecke zu übernehmen. Das entsprechende Spektrum reicht von der Begleitung bei Existenzgründungen über Betriebsfinanzierungen mithilfe des Überziehungskredites bis zu Investitions- und Wachstumsfinanzierungen. Allerdings muss erkennbar sein,