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  • · Fachbeitrag · Altersvorsorge

    Absicherung des Ruhestands selbstständiger Physiotherapeuten

    von Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen

    | Anders als abhängig Beschäftigte, die über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert sind, müssen sich selbstständige Physiotherapeuten selbst um ihre Altersvorsorge kümmern. Die meisten Betroffenen wissen, wie notwendig eine solche Vorsorge ist. Anders sieht es beim Wissen darum aus, welche Möglichkeiten der Altersvorsorge Selbstständige haben. Angesichts der unerwarteten höchsten Inflation der Bundesrepublik in der jüngsten Vergangenheit verzichtet dieser Beitrag auf die Prognosen zur Entwicklung bestimmter Anlageformen. Daher ist es ratsam, möglichst verschiedene Vorsorgemöglichkeiten zu nutzen. |

    Leben vom vorhandenen Vermögen? ‒ Lieber nicht!

    Auch bei vorhandenem Vermögen ist es anspruchsvoll, allein von den Erträgen zu leben. Aktien ‒ soweit ein Physiotherapeut solche besitzt ‒ generieren Dividenden, der Durchschnittswert über alle Dax-40-Werte liegt im November 2022 bei 3,5 Prozent, ist aber mit entsprechenden Unsicherheiten verbunden. Einzelwerte bieten höhere Renditen, welche allerdings nie sicher prognostiziert werden können. Relativ sichere Anleihen verzinsen aktuell bei einer mittleren Laufzeit von drei bis fünf Jahren mit vergleichbaren Werten. Wer also 2.500 Euro für den monatlichen Lebensunterhalt plant, benötigt jährlich 30.000 Euro, bei einer Verzinsung von 3,5 Prozent müssen damit über 850.000 Euro investiert werden, wenn das Vermögen nicht abnehmen soll.

     

    Weiterhin ist das eingesetzte Vermögen bereits vollständig versteuert. Die steuerlichen Vorteile, die der Gesetzgeber bei der Altersvorsorge gewährt, können nicht genutzt werden. Verständlicherweise suchen Betroffene nach Alternativen, zumal der Staat Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerlich unterstützt. Primär dadurch, dass entsprechende Aufwendungen zum Zeitpunkt ihrer Bildung steuerlich abzugsfähig sind und die Versteuerung erst zum Zeitpunkt der Auszahlung erfolgt. Der Steuervorteil ergibt sich primär aus der Aufgabe der Berufstätigkeit und den geringeren Einkünften.