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  • 03.11.2008 | Wettbewerbsrecht

    Abmahnungen vermeiden – Leitfaden zur Impressumspflicht des Bundesministeriums der Justiz

    Wann besteht auf der Praxiswebsite eine Anbieterkennzeichnungspflicht? Welche Angaben sind im Impressum zu machen und wie ist dieses zu gestalten? Ein aktueller Leitfaden des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) klärt über diese und andere Fragen auf und hilft Physiotherapeuten mit einer eigenen Website, ihre Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) nach den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu gestalten.  

    Mithilfe des Leitfadens können Physiotherapeuten jetzt auf einen Blick erkennen, was sie bei der Selbstauskunft nach dem TMG zu beachten haben. Damit trägt der Leitfaden in einem Bereich, in dem Abmahnungen häufig vorkommen, zur Rechtssicherheit bei. Dies kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.  

    Den kompletten Leitfaden finden Sie im Internet unter www.iww.de
    im Online-Service „myIWW“ in der Rubrik „Checklisten“. Lesen Sie zu diesem Thema auch die Ausgabe 9/2008 von „Praxisführung professionell“.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 1 | ID 122556