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  • 01.02.2005 | Vertragsgestaltung (Teil 1)

    Kooperation in einer Gesellschaft am Beispiel einer Gemeinschaftspraxis

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Die Kooperation mit anderen Physiotherapeuten – zum Beispiel in einer Gemeinschaftspraxis – ist eine sinnvolle Alternative zur Einzelpraxis. Richtig gestaltet, können Sie mit diesem Modell steuerrechtliche Hürden umgehen und Kosten sparen. Sie erreichen außerdem durch den Zusammenschluss eine stärkere Marktposition. In diesem Beitrag knüpft „Praxisführung professionell“ an die aktuelle Rechtsprechung – siehe Beitragsende – an, und führt Sie schrittweise an den Aufbau einer Gesellschaft heran.  

     

    Als Gesellschaftsformen kommen für Sie grundsätzlich alle Rechtsformen in Betracht:  

     

    • Personengesellschaften (Gesellschaften bürgerlichen Rechts wie Praxisgemeinschaften oder Gemeinschaftspraxen)
    • Partnerschaftsgesellschaften
    • reine Bürogemeinschaften
    • Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften)

     

    Nachfolgend wird das Modell einer Gemeinschaftspraxis – die wohl am häufigsten genutzte Kooperationsform – aufgegriffen.  

    Das muss im Gemeinschaftspraxisvertrag geregelt sein