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  • 01.02.2007 | Verträge mit Angehörigen – Teil 5

    Beim Steuersparen helfen auch Darlehensverträge mit Angehörigen

    Neben Arbeitsverträgen mit dem Ehegatten oder den Kindern sind Darlehensverträge unter nahen Angehörigen eine legitime Gestaltungsmöglichkeit, um Steuern zu sparen, Zinsen an Angehörige statt an die Bank zu zahlen und manchmal auch, um überhaupt einen kurzfristigen Kredit zu erhalten.  

    Anschaffungen mit Darlehen von Angehörigen finanzieren

    Zinsen für betrieblich veranlasste Darlehen sind stets Betriebsausgaben. Wird das Darlehen zur Finanzierung von Praxisinvestitionen eingesetzt, sind die Zinsen in voller Höhe abzugsfähig – unabhängig davon, ob Überentnahmen vorliegen oder nicht.  

     

    Darlehen unter Angehörigen sind dann interessant, wenn die Zinsen gewinnmindernd als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (zum Beispiel bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) absetzbar sind. So können Sie sich die Mittel für den Kauf von Praxiseinrichtung gewissermaßen von Ihrer Ehefrau statt von einer Bank leihen und die Zinsen gleichwohl als Betriebsausgaben absetzen.  

     

    Steuerliche Vorteile ergeben sich immer dann, wenn der darlehensgebende Angehörige die gezahlten Zinsen nicht zu versteuern braucht, weil er etwa den Sparer-Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat.