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  • 01.01.2007 | Verschärfte Kreditprüfung

    Basel II – Einführung der neuen Richtlinie

    von Finanzberater Michael Vetter, Dortmund

    Nun wird es offiziell: Seit 1. Januar 2007 sollen die veränderten Kreditvergaberichtlinien – kurz „Basel II“ genannt – angewendet werden. Bereits im Mai 2001 hat der Kreditausschuss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich den als „Basel II“ bekannten Beschluss gefasst. Sein Ziel ist die Stabilisierung der Weltfinanzlage. Das Abkommen soll in mehr als 100 Ländern umgesetzt werden.  

     

    Bei Basel II geht es um die Kreditvergabe, die sich stärker als bisher an der Kreditwürdigkeit oder Bonität der Kunden orientieren soll. Das heißt: Vor einer Kreditvergabe nimmt die Bank eine individuelle Risikoeinstufung – das sogenannte „Rating“ – vor. Hintergrund ist die bisherige Verpflichtung der Banken – Basel I genannt: Nach dieser alten Richtlinie mussten die Banken – ungeachtet der Bonität des Schuldners – Kredite pauschal mit 8 Prozent Eigenkapital als „Risikopuffer“ unterlegen. Nach Basel II wird sich diese Quote nun an der Bonität des Kreditnehmers orientieren.  

     

    Im Ergebnis werden die jeweiligen Eigenkapitalkosten in Form höherer oder niedriger Kreditzinsen grundsätzlich an die Kunden weitergegeben. Es ist für Physiotherapeuten also von wesentlicher Bedeutung, ihr Rating zu optimieren. Neben den zukünftigen Kreditkonditionen kann davon auch die grundsätzliche Bewilligung neuer Kredite oder die Verlängerung bestehender Kredite abhängen.  

    Eigenkapitalquote / Ansprüche der Bank

    Bei der Berechnung der Eigenkapitalerfordernisse sind das Kreditrisiko, das Marktrisiko und das Operationale Risiko zu berücksichtigen: