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  • 01.03.2004 | Verordnungen sichern

    Richtgrößenprüfung und Regresse: So können Sie Ärzte unterstützen

    von Rechtsanwalt Dr. Gerhard Nitz, Dierks & Bohle Rechtsanwälte, Berlin, www.db-law.de

    Die Ärzteschaft ist verunsichert. Sie sieht sich im Mittelpunkt der Sparbemühungen des Gesundheitswesens und befürchtet immer neue Sparinstrumente, die ihre Therapiefreiheit einschränken und ihr Einkommen senken. Eines dieser Instrumente ist bereits wirksam: Die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Verordnungen von Arznei- und Heilmitteln nach Richtgrößen. Diese Richtgrößenprüfungen wirken sich auf das Verhalten der Ärzte bei den Heilmittelverordnungen aus und sind deshalb auch für Sie als Physiotherapeut von Interesse.

    Während in einigen KV-Bezirken diese Prüfungen jetzt erst anlaufen, gab es in Berlin bereits für 1998 Richtgrößenprüfungen. Sie endeten mit Regressen von bis zu 1,47  Mio. DM. Auch wenn die Sozialgerichte die Rechtmäßigkeit der Regresse skeptisch zu beurteilen scheinen, die Verunsicherung der Ärzte ist verständlich und weitet sich mit den Richtgrößenprüfungen auf andere Bundesländer aus.

    Die Praxis zeigt, dass die Ärzte mit dieser Situation unterschiedlich umgehen. Während einige an ihrem als richtig erkannten Verordnungsverhalten festhalten und dies notfalls gerichtlich erstreiten, bemühen sich andere um eine Reduzierung ihrer Verordnungen. Für Sie als Physiotherapeut bedeutet dies praktisch, dass medizinisch sinnvolle Heilmittelverordnungen teilweise unterbleiben. Mit einer Intensivierung der Richtgrößenprüfungen wird sich dieser Effekt bundesweit einstellen.

    Das können Sie und Ihre Verordner gegen Regresse tun

    Ärzte können Richtgrößenregresse durch eine gute Dokumentation ihrer Praxisbesonderheiten und der Wirtschaftlichkeit ihrer Verordnungen entgehen. Hierzu gilt es, die Ärzte zu motivieren und sie zu unterstützen. Die Ängste der Vertragsärzte rühren zu einem nicht unerheblichen Teil aus fehlender Kenntnis des rechtlichen Rahmens der Richtgrößenprüfungen. Und in der Tat: Das Regelungsgeflecht ist für den einzelnen Arzt nur schwer durchschaubar.

    Was sind Richtgrößen? Richtgrößen sind Geldbeträge, die als wirtschaftlicher Durchschnitt an Arznei- und Heilmittelverordnungen pro Patient und Quartal festgesetzt werden. Dabei wird zwischen den einzelnen Fachgruppen der Ärzte und zumeist im Hinblick auf das Alter der Patienten zwischen Mitgliedern/Familienangehörigen (M/F) und Rentnern (R) unterschieden. Die Richtgrößen werden von der jeweiligen KV mit den Krankenkassen vereinbart.

    Richtgrößen für das zur Prüfung anstehende Jahr 2002 (Berlin)
    Vergleichsgruppe Arznei- und
    Verbandmittel
    Heilmittel
    M/F R M/F R
    Allgemeinmediziner 39,51 112,97 5,66 16,70
    Orthopäden 11,42 20,15 28,97 42,33
    Kinderärzte 37,25 37,25 7,89 7,89
    alle Angaben in Euro

    Erläuterung: Unter "Allgemeinarzt" finden Sie in der Spalte "Heilmittel" unter R (Rentner) den Wert 16,70 Euro. Dieser bedeutet, dass die Ärzte im Schnitt aller von ihnen behandelten Rentner pro Quartal den Betrag von 16,70 Euro nicht überschreiten sollen. Dies gilt nur, solange die Ärzte ihre Überschreitung nicht rechtfertigen können. Überschreitet ein Arzt sein aus der Multiplikation seiner Fallzahlen und der Richtgrößen ermitteltes Jahresrichtgrößenvolumen um mehr als 25 Prozent, droht ihm ein Regress, soweit die Überschreitung nicht durch Praxisbesonderheiten gerechtfertigt ist.