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  • 01.01.2006 | Verordnung / Abrechnung

    Neue Fragen und Antworten zur Umsetzung der Heilmittel-Richtlinien

    Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben in den zurückliegenden Monaten offene Fragen zu den Heilmittel-Richtlinien (HMR) erörtert. Ein entsprechender Fragen-/Antwortenkatalog ist jetzt aktualisiert worden (Stand vom 22. November 2005). Nachfolgend finden Sie in einer Auswahl die für Physiotherapeuten relevanten Fragen und Antworten der überarbeiteten Fassung. Den vollständigen HMR-Fragen-/ Antwortenkatalog sowie weitere Ausführungen zu den HMR finden Sie unter www.iww.de, Online-Service, Arbeitshilfen.  

    Die wichtigsten Fragen und Antworten für Physiotherapeuten

    • Frage: „Wenn der behandelnde Arzt sechs Einheiten KG als Doppelbehandlung verordnet, so gibt es hier immer wieder Probleme in der Interpretation: Sind dann zwölf Einheiten insgesamt gemeint oder nur drei Einheiten?“

     

    Antwort: Die vom Arzt im Feld „Verordnungsmenge“ angegebene Anzahl gilt als Höchstmenge. Soweit der Vertragsarzt die Abgabe in Form einer Doppelbehandlung wünscht, kann er dies im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ deutlich machen (zum Beispiel als Doppelbehandlung). Sind im Feld „Verordnungsmenge sechs Einheiten angegeben, können drei Doppelbehandlungen durchgeführt werden.

     

    • Frage: „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Elektrotherapie immer weiter in den Hintergrund gedrängt wird. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Indikationen unter ZN2. Warum ist dies so?“

     

    Antwort: Die Elektrotherapie gehört bei ZN2 derzeit nicht zum Behandlungsstandard. Unterlagen, vor allem aussagefähige Studien über neuere Erkenntnisse sollten dem Gemeinsamen Bundesausschuss zur Prüfung zugeleitet werden.

     

    • Frage: „Hinsichtlich der Behandlung von Lipoedemen besteht immer wieder die Unsicherheit, ob diese auch mit Heilmitteln nach den Richtlinien behandelt werden dürfen, denn es gibt hierzu keinen Hinweis in den Richtlinien. Sind Patienten mit dieser Indikation nach den Heilmittel-Richtlinien behandelbar?“

     

    Antwort: Ja, denn das Lipoedem wird synonym auch Lipolymphoedem genannt. Demnach ist eine Einordnung unter LY1 oder LY2 möglich und könnte mit einer manuellen Lymphdrainage behandelt werden.