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  • 01.07.2003 | Steuerliche Abschreibung, Teil 1

    Erst degressiv, dann linear: So schreiben Sie Ihr Praxisinventar optimal ab

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Für Praxisinventar, das Sie länger als ein Jahr nutzen, müssen Sie die Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer verteilen. Die dafür maßgeblichen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung) schreiben diese Nutzungsdauer vor. In der Oktober-Ausgabe ( Seite 9 f. ) wurde dargestellt, wie Sie Gegenstände, die in den AfA-Tabellen nicht gelistet sind, entsprechend der Nutzung optimal abschreiben können. Nachfolgend wird erklärt, was Ihnen ein rechtzeitiger Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung bringt.

    Grundsätzliches zu den Abschreibe-Möglichkeiten

    Zwischen der linearen Abschreibung - Abschreibung erfolgt in jeweils gleichen Jahresbeträgen - und der degressiven Abschreibung - Abschreibung erfolgt in jeweils fallenden Jahresbeträgen - kann jeder Physiotherapeut die für sich günstigste Variante aussuchen. Es ist jedoch auch möglich, sobald die degressive Abschreibung ungünstiger wird, die Abschreibung linear fortzusetzen.

    Beispiel

    Im Januar 2003 haben Sie eine moderne elektronische Behandlungsbank angeschafft. Diese kostete 2.500 Euro. Da die Behandlungsbank nicht in der AfA-Tabelle "Gesundheitswesen" enthalten ist, setzen Sie die Nutzungsdauer analog Elektrotherapiegeräte an: Die Abschreibungsdauer dafür beträgt 8 Jahre.

    Lineare Abschreibung

    Anschaffungskosten : Nutzungsdauer = Abschreibungssatz
    2.500 Euro : 8 Jahre = 312,50 Euro

    Die Abschreibung von 2003 bis 2010 beträgt jährlich 312,50 Euro.

    Degressive Abschreibung

    Die degressive Abschreibung ( §  7 Absatz 2, Satz 2 des Einkommensteuergesetzes) beträgt das Doppelte der linearen Abschreibung - jedoch maximal 20 Prozent.

    Linearer Abschreibungssatz x 2 = Abschreibungssatz (theoretisch)

    312,50 Euro x 2 = 625 Euro = 25 % von 2.500 Euro

    Die Abschreibung für 2003 liegt bei 500 Euro (= 20 Prozent).