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  • 03.11.2008 | Steuererklärung

    Die Konsequenzen der neuen Steuer-Identifikationsnummer

    Spätestens Ende 2008 wird jeder bei einem Einwohnermeldeamt registrierte Bürger mit der unveränderlichen Steuer-Identifikationsnummer des Bundeszentralamts (BZSt) von Geburt an bis 20 Jahre nach dem Tod durch eine staatliche Verwaltung zentral erfasst sein. Dies bedeutet für Sie:  

     

    • Die Nummer wird von den Finanzämtern zunächst nur für die Einkommensteuer verwendet und erst später auf andere Steuerarten erweitert. Ihren ersten Einsatz hat die Kennzahl in den von Beratern jetzt noch erstellten Steuererklärungen 2007, im Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag für 2009 und in Einsprüchen und Anträgen zur Vorauszahlung in Bezug auf die Einkommensteuer.

     

    • Beschränkt Steuerpflichtige, die bei keiner Einwohnermeldebehörde gemeldet sind, sowie Grenzpendler erhalten eine Identifikationsnummer erst im Laufe des Jahres 2009.

     

    • Bei einer zweckwidrigen Verwendung kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

     

    • Schließlich wird eine steuerliche Wirtschafts-Identifikationsnummer für wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen vergeben. Dann besitzen Einzelunternehmer und Freiberufler zwei Steuernummern – dafür fällt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer weg.

     

    • Rentenversicherungen, landwirtschaftliche Alterskassen, berufsständische Versorgungswerke, Pensionskassen und -fonds sowie Versicherungsunternehmen müssen seit 2005 ausgezahlte Leistungen eigentlich online an die Finanzbehörden melden. Da dies bislang mangels einheitlicher Steuernummer unterblieben ist, wird die Meldung nun gleich für mehrere Jahre nachgeholt.