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  • 01.09.2007 | Steuerberatung

    Wie bemisst sich das Honorar des Steuerberaters?

    von RA Thomas Schmidt, Steuerberater, und Dipl.-Finanzwirt (FH) Christian Freischlader, Steuerberater, Dr. Schmidt u. Partner, Koblenz

    Monatlich, quartalsweise und/oder jährlich befindet sie sich in der Post: die Rechnung Ihres Steuerberaters. Spätestens dann stellt sich wohl jeder Physiotherapeut die folgenden Fragen:  

     

    • Wie viel darf mein Steuerberater für seine Leistung berechnen?
    • Wie berechnet der Steuerberater überhaupt seine Leistung?

     

    Positiv anzumerken ist zunächst, dass die Gebühren seit der jüngsten großen Reform zum 1. Januar 1998 im Wesentlichen nicht angehoben wurden. Im Wege der Euro-Umstellung wurden die ursprünglichen Werte im Durchschnitt sogar um 2,2 Prozent gesenkt. Nunmehr zum 1. Januar 2007 eingeführte Änderungen betreffen zum Großteil nur die Gebührenrechnungen für Einspruchsverfahren. Die anderen Gebührentatbestände sind weitestgehend unangetastet geblieben.  

    Wann wird welche Gebühr erhoben?

    Nach § 64 Steuerberatungsgesetz sind Steuerberater „an eine Gebührenordnung gebunden, die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt“. Eine Abweichung von dieser staatlichen Verordnung bei der Erhebung der Gebühren darf nicht erfolgen, es sei denn, dies ist ausdrücklich schriftlich zwischen Steuerberater und Mandant vereinbart. Dabei darf das vereinbarte Honorar allerdings nicht unterhalb der angemessenen Gebühr nach der Steuerberatergebührenverordnung liegen.