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  • 06.10.2010 | Rechtsprechung

    „PhysioFit“ ist keine eingetragene Marke mehr - jede Praxis darf mit der Wortkombination werben!

    Wie das Bundespatentgericht bereits am 6. Juli 2010 beschlossen hat, wurde die Marke „PhysioFit“ zu Recht von der Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamts gelöscht, da der Marke gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 Markengesetz jegliche Unterscheidungskraft fehlt (Az: 27 W (pat) 213/09, Abruf-Nr: 103136). Die Richter waren der Meinung, dass die zwei beschreibenden Begriffe „Physio“ und „Fit“ in sprachüblicher Weise zusammengefügt seien und auch durch die Kombination keine Unterscheidungskraft entwickeln würden. Durch die Verbindung der beiden Worte entstehe keine neuartige Wortkombination, die aus sich heraus originell und insoweit ohne Weiteres individualisierend wirke.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 1 | ID 139113