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  • 04.12.2008 | Rechtsprechung

    Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten: Die aktuelle Situation

    Durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 21.11.2006, Az: 6 A 10271/06, Abruf-Nr: 070585) kamen Physiotherapeuten sowie Masseure und medizinische Bademeister in Rheinland-Pfalz zu der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis, ohne eine Prüfung als Heilpraktiker ablegen zu müssen und ohne die Verpflichtung zu übernehmen, sich Heilpraktiker zu nennen (lesen Sie dazu ausführlich die Ausgaben 3 und 4/2007 sowie 5/2008). Seitdem haben die in Rheinland-Pfalz ansässigen Berufsträger in der Physiotherapie und physikalischen Therapie die Möglichkeit, sich selbstständig im erlernten Fachgebiet zu betätigen und gegebenenfalls selbst Verordnungen auszustellen.  

    Damit auch Physiotherapeuten in anderen Bundesländern die Heilpraktikererlaubnis bekommen können, wurden seitdem verschiedene Prozesse geführt. Bei nahezu allen Verwaltungsgerichten sind mittlerweile Verfahren anhängig, mit denen die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten und Masseure und medizinische Bademeister angestrebt wird. Diese Verfahren werden jedoch nach und nach ausgesetzt, das heißt sie ruhen solange, bis das Bundesverwaltungsgericht als letzte Instanz im rheinland-pfälzischen Verfahren eine Entscheidung getroffen hat, die dann höchstwahrscheinlich von allen Verwaltungsgerichten übernommen wird.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 1 | ID 123252