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  • 01.03.2006 | Praxismarketing

    Die Praxishomepage – das zeitgemäße Aushängeschild im Internet

    von Dipl. Päd. Dr. Wolfgang Huge, Bad Essen

    Eine Internet-Präsenz bringt Ihnen und Ihren Patienten Vorteile, denn sie dient der Außendarstellung der Praxis und der Information gleichermaßen. Bei der Gestaltung des Internet-Auftritts sind jedoch eine Reihe von Aspekten zu beachten, damit der angestrebte Zweck erreicht und nicht ins Gegenteil verkehrt wird. Zunächst sind gesetzliche Vorgaben zu beachten: Das Teledienstgesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.  

     

    Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Ihre Homepage informationsfreundlich sowie optisch und inhaltlich ansprechend gestalten.  

    Grundsätzliches

    Bei der gedanklichen Konzeption Ihrer Praxishomepage sollten Sie zunächst einmal eine grundsätzliche Entscheidung darüber treffen, was Sie mit Ihrer Internetpräsenz bewegen wollen. Hier gibt es im wesentlichen zwei Optionen.  

     

    Die statische Visitenkarte

    Die erste Gestaltungsoption läuft auf eine relativ statische Visitenkarte hinaus, auf der Sie – gegebenenfalls in mehreren Schritten – Ihre Praxis vorstellen können. Als virtuelles Praxisschild vertritt Sie die Homepage im Internet. Bei der Gestaltung ist es wichtig, darauf zu achten, dass alle notwendigen (rechtlichen) Basisdaten enthalten sind.