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  • 01.09.2006 | Praxiskauf und -verkauf – Teil 1

    Vertragsgestaltung: Das sollten Sie als Praxiskäufer bzw. -verkäufer beachten

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Sowohl für den Praxisverkäufer, wie für den Praxiserwerber ist der Praxisübernahmevertrag von existenzieller Bedeutung: Als Verkäufer sichern Sie sich die Früchte Ihrer Lebensarbeit. Als Käufer wollen Sie Ihre freiberufliche Existenz auf ein stabiles Fundament stellen. Häufig werden auch Praxisübernahmen mit dem Ziel vorgenommen, Standorte zu erweitern oder abzusichern. In all diesen Fällen gibt es eine Reihe von Risiken, die sich aus dem Zusammenspiel von Kaufrecht, Zulassungsrecht und Steuerrecht ergeben. „Praxisführung professionell“ hat eine Beitragsserie konzipiert, die Ihnen aufzeigt, wie die einzelnen Regelungen ineinander greifen und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben.  

    Zivilrechtliche Bedingungen im Praxiskaufvertrag

    Im ersten Teil der Serie werden die zivilrechtlichen Bedingungen des Praxiskaufvertrags beleuchtet.  

     

    Vertragsparteien

    Die vertragschließenden Parteien werden mit Namen, Praxisadresse und ihrer Privatadressen im Vertrag aufgenommen.  

     

    Präambel

    In einer Präambel können Sie die Historie der Praxis und die Umstände des Vertragsschlusses darlegen. Die Präambel hat zwar keine unmittelbare rechtliche Bedeutung. Bei Unstimmigkeiten kann sie aber als Entscheidungshilfe herangezogen werden.