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  • 01.04.2006 | Praxisführung / Leistungserweiterung

    Neuer Präventionsleitfaden: So betreuen Sie Ihre Patienten nach Ablauf der Verordnungen weiter

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben Ende Februar den „Leitfaden Prävention“ in überarbeiteter Form verabschiedet. Darin werden die „Gemeinsamen und einheitlichen Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von § 20 Absatz 1 und 2 Sozialgesetz (SGB) V“ näher definiert. Die vollständige Fassung können Sie aus dem Internet unter www.iww.de, Online-Service, Rubrik „Gesetze, Richtlinien, Entwürfe“ herunterladen.  

     

    In diesem Beitrag fasst „Praxisführung professionell“ die für Sie relevanten Änderungen zusammen. Dabei wird auch die Frage beantwortet, wie Sie als Physiotherapeut nach Beendigung einer verordneten Behandlungseinheit Ihre Patienten effektiv weiterbehandeln können.  

    Stressbewältigung / Entspannung – neu und konkret gefasst

    Im Präventionsleitfaden wurde der Abschnitt „Förderung individueller Kompetenzen der Belastungsverarbeitung zur Vermeidung stressbedingter Gesundheitsrisiken“ neu gefasst und erheblich konkretisiert. Dabei wird zwischen instrumentellem und palliativ-regenerativem Stressmanagement unterschieden.  

     

    • Instrumentelles Stressmanagement: Dieses Stressmanagement setzt an den Stressorten (zum Beispiel dem Arbeitsplatz) an: Ziel ist es, den Stress zu reduzieren oder ganz auszuschalten. Instrumente dazu können die Umorganisation von Arbeitsplätzen bzw. die Veränderung von Arbeitsabläufen sein.

     

    • Kognitives Stressmanagement: Beim palliativ-regenerativen Stressmanagement geht es um Regulierung und Kontrolle der psychologischen und psychischen Stressreaktionen – beispielsweise durch Änderung persönlicher Motive, Einstellungen und Bewertungen. Einerseits sollen so kurzfristige Erleichterungen auf akute Stressreaktionen (Palliation) und andererseits eine Erholung (Regeneration) erreicht werden.