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  • 01.05.2004 | Praxisführung

    Bevor die wirtschaftliche Existenz in Gefahr gerät: Konzentration statt Expansion

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Nicht immer ist es möglich, den wirtschaftlichen Ertrag der Praxis stabil zu halten oder gar zu steigern. Manche regionalen Zwänge - beispielsweise steigender Wettbewerbsdruck, neue Konkurrenten etc. - treffen den Einzelnen so hart, dass es nur einen Ausweg gibt: Trennung von unwirtschaftlichen Teilbereichen und Entlassung von Personal.

    Nicht zuletzt die unter dem Sparzwang der Regierung novellierten Heilmittelrichtlinien schüren zu Recht die Befürchtung, dass künftig auch die Zahl der Verordnungen rückläufig sein wird. Das machen auch Leserbriefe an die Redaktion von "Praxisführung professionell" deutlich. Doch nicht jedem ist es möglich, mit expansiven Strategien hier gegenzusteuern.

    Bevor jedoch die gesamte freiberufliche Existenz ins Wanken gerät, gilt es rechtzeitig die "Notbremse" zu ziehen. Konzentration auf das Kerngeschäft lautet dann die zwingende Aufgabe. Nachfolgend wird aufgezeigt, welche Mindestvoraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Ihre Praxis dauerhaft betreiben zu können und was dabei arbeitsrechtlich zu bedenken ist.

    Anforderungen gesetzlicher Krankenkassen

    Neben der Voraussetzung, dass Sie als staatlich anerkannter Physiotherapeut, Krankengymnast, Masseur etc.in eigener Praxis tätig sein müssen, stellen die gesetzlichen Kassen Mindestvoraussetzungen an Ihre Räumlichkeiten und schreiben eine Grundausstattung bzw. Pflichtausstattung vor. Die detaillierten Anforderungen können Sie einer Checkliste im Online-Service unter der Rubrik "Checklisten" entnehmen.

    Wenn die Praxis verkleinert werden muss, sollte eine Verlagerung an einen anderen Standort nur bei offensichtlichen strategischen Vorteilen erfolgen. Mit einem schlecht vorbereiteten Standortwechsel laufen Sie Gefahr, Ihren Patientenstamm zu verlieren! Mehr zu diesem Thema lesen Sie in der Ausgabe 07/2003, Seite 8 .

    Hinweis: Wer gezwungen ist, seine Praxis zu verlegen, muss gegebenenfalls auch seinen Mietvertrag kündigen. Hier sollten rechtzeitig die Kündigungsmodalitäten geprüft werden. Gegebenenfalls muss auch eine Aufhebungsvereinbarung getroffen werden.

    Anforderungen privater Krankenkassen