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  • 01.11.2007 | Praxisentwicklung

    So nutzen Sie einen Zuschuss vom Staat für Praxisberatungen

    von Alexandra Schramm, Medienbüro Medizin, Hamburg

    Heute reicht es nicht mehr, wenn sich Physiotherapeuten lediglich in ihrem eigenen Fach gut auskennen. Es werden vor allem viele wirtschaftliche Anforderungen gestellt, die zu einer effektiven Praxisführung dazugehören. Um fundierte Entscheidungen für die Praxis zu treffen, können Physiotherapeuten eine Unternehmensberatung in Anspruch nehmen. Diese kann ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens sein und wird sogar anteilig vom Staat bezuschusst.  

    Die Höhe der Zuschüsse

    Als kleiner und mittlerer freiberuflicher Unternehmer sowie als Existenzgründer können Sie für Beratungsleistungen einen Zuschuss beantragen: 40 Prozent der Kosten – bei Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatungen sogar 50 Prozent –, aber maximal 1.500 Euro, übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de). Lassen sich Physiotherapeuten zu unterschiedlichen Themen beraten, können sie sogar bis zu 3.000 Euro an Fördergeld erhalten. Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters. Vom Berater gewährte Rabatte oder Nachlässe sind von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteil- finanzierung gewährt. Die Zuwendungen werden zu 60 Prozent aus Mitteln des Bundes sowie zu 40 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt. Diese Richtlinien gelten für Beratungen, die bis zum 30. Juni 2008 begonnen werden.  

    Voraussetzungen für die Förderung

    Die Förderung steht nur Betrieben offen, die in Deutschland ansässig sind und im letzten Geschäftsjahr weniger als 1,28 Mio. Euro Praxisumsatz erwirtschaftet haben. Allerdings kann die Förderung nur bewilligt werden, wenn die Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung bereits bezahlt wurden und dies durch Vorlage eines Kontoauszuges nachgewiesen wird. Bei Barzahlungen wird kein Zuschuss gewährt! Außerdem müssen Physiotherapeuten den Antrag spätestens drei Monate nach der Beratung stellen. Hinzu kommt, dass die Bedingungen an die Förderung eng gefasst sind, wie Sie der folgenden Aufstellung entnehmen können.  

     

    Förderungswürdige Beratungen sind ...

    • allgemeine Beratungen und Existenzaufbauberatungen bestehender Unternehmen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen
    • Existenzaufbauberatungen für Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Beratung nicht älter als drei Jahre sind
    • Existenzgründungsberatungen zur Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Beteiligung daran sowie zur Gründung einer freiberuflichen Existenz

    Von der Förderung explizit ausgeschlossen sind Beratungen, ...

    • die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beinhalten
    • in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden
    • die die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung), Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben
    • die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen sowie technische, chemische und ähnliche Untersuchungen sind
    • bei denen es überwiegend um Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten geht
    • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot)
    • in denen es ausschließlich um die Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen geht

    Beratung muss konkrete Handlungsempfehlungen geben

    Die Bewilligung einer Förderung setzt voraus, dass die Inhalte der Beratung sowie deren wesentliche Ergebnisse in einem schriftlichen Beratungsbericht wiedergegeben werden. Außerdem muss es sich um konzeptionelle Beratungen handeln, aus denen Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in der Praxis resultieren. Beachten Sie: Selbst wenn alle genannten Kriterien erfüllt sind, besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.