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  • 30.03.2009 | Personalführung

    Führen mit konkreten Zielvereinbarungen

    von Diplom-Pädagoge Dr. Wolfgang Huge, Bad Essen

    Zielorientiert zu führen, bedeutet nicht nur, dass für verschiedene Bereiche (Finanzen, Personal, Abläufe und Patienten) betriebliche Ziele formuliert werden. Die in konkrete Zahlen gefassten Daten der strategischen Planung müssen - zumindest auszugsweise - auch dem Personal bekannt sein. Das Praxisteam kann nur in einem Korridor von konkreten Vorgaben zur Erfüllung der Ziele beitragen. Bleibt den Mitarbeitern unbekannt, wohin die Praxisleitung steuert, können sie nur wenig zu deren Realisierung beitragen. Eine der wichtigsten Aufgaben des Praxisinhabers ist es daher, die eigenen Mitarbeiter zu informieren und mit ihnen Ziele zu vereinbaren.  

    Vereinbarung statt Anordnung

    Bei Zielvereinbarungen überlegen Praxisinhaber und Mitarbeiter gemeinschaftlich, wie strategische Vorgaben realisiert werden können. Zwar ist es aufwendiger, solche Zielvereinbarungen durchzuführen. Doch im Unterschied zu bloßen Anordnungen haben sie den großen Vorteil, dass sich die Mitarbeiter an die Vereinbarungen gebunden fühlen. Bei Vorgaben, denen sie nie aktiv zugestimmt haben, besteht ein wesentlich größeres Risiko, dass sie unerfüllt bleiben.  

    Kennzahlen sollten realistische Ziele nennen

    Damit das Ganze funktioniert, müssen die ausgewiesenen Ziele konkret beschrieben und vor allem messbar sein. Pauschale Ziele wie „Abbau der Fehlzeiten“ oder „Deutlich mehr Therapieeinheiten“ sind dabei wenig hilfreich. Sie stellen Wünsche dar, doch als Ausgangspunkt für Zielvereinbarungen sind sie viel zu allgemein.  

     

    Differenzierte Kennzahlen lassen sich schnell formulieren. Eine Steigerung der Therapiefälle um 5 Prozent oder Umsatzsteigerungen von 10 bis 15 Prozent in einem abgestimmten Angebotsbereich zu fordern, ist leicht. Diese Forderung umzusetzen kann jedoch vergleichsweise schwer oder gar unmöglich sein. Denn: Der Einfluss des Personals auf Sportverletzungen und Unfälle als Ausgangspunkt für Therapiefälle grenzt an Null. Bei der Formulierung von Zielvereinbarungen ist stets auch daran zu denken, dass der Mitarbeiter einen Einfluss auf das Erreichen der Kennzahl haben muss.