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  • 02.12.2010 | Kredite

    Risiko Kreditkündigung

    von Wirtschaftsjournalist Michael Vetter, Dortmund

    Kredite können sowohl vom Kreditnehmer als auch von der Bank „aus wichtigem Grund“ gekündigt werden. Wann solch ein wichtiger Grund vorliegen kann, erläutert der folgende Beitrag.  

    Wichtige Gründe der Bank für eine Kreditkündigung

    Es ist keineswegs ins mehr oder weniger freie Ermessen des jeweiligen Kreditgebers gestellt, wann und in welcher Form ein sogenannter „wichtiger Grund“ vorliegt, der zu einer Kündigung ohne Kündigungsfrist führen kann.  

     

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken legen fest, wann ein wichtiger Kündigungsgrund vorliegt:  

     

    • Wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögensverhältnisse gemacht hat, die vor allem für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung von „erheblicher Bedeutung“ waren.
    • Wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit „eintritt oder einzutreten droht“ und somit die Kreditrückzahlung gefährdet ist.
    • Wenn der Kunde einer möglichen Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Kreditsicherheiten innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt.

     

    Aktuelles Urteil

    Dass nicht alle unrichtigen Angaben eines Kunden automatisch eine Kreditkündigung erleichtern, verdeutlicht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 11. Juni 2010 (Az: 19 U 41/10). Im zu entscheidenden Fall wurde die Kreditkündigung „aus wichtigem Grund“ von der Bank damit begründet, dass sie von ihrem Kunden beim Vertragsabschluss angeblich getäuscht worden sei. Dieser hatte seinerzeit nämlich verschwiegen, dass seine Frau vor einigen Jahren zwei eidesstattliche Versicherungen aufgrund finanzieller Probleme leisten musste. Die OLG-Richter sahen allerdings keine Täuschung der Bank, da die Schufa-Angaben keine entsprechenden Informationen enthielten und der Kunde diese von sich aus nicht ansprechen musste. Die vorzeitige Kündigung des Kreditvertrags sei somit rechtswidrig. Eine Kreditkündigung kann für das beteiligte Bankinstitut also durchaus schwierig sein.