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  • 01.07.2003 | Kredite

    Praxis- und Privatinvestitionen mit Hilfe öffentlicher Finanzmittel

    von Bank- und Wirtschaftsberater Michael Vetter, Dortmund

    Am 1. Januar 2003 startete "Die Mittelstandsbank" eine Förderinitiative der öffentlichen Banken "Kreditanstalt für Wiederaufbau" (KfW) und "Deutsche Ausgleichsbank" (DtA). Diese neue Plattform bietet sämtliche Kreditprogramme beider Banken, von denen Physiotherapeuten ebenfalls profitieren können.

    Das KfW-Mittelstandsprogramm

    Einen der "Klassiker" stellt nach wie vor das KfW-Mittelstandsprogramm dar, das der langfristigen Finanzierung von Investitionen dient. Förderberechtigt sind Physiotherapeuten, die zinsgünstige Kredite beispielsweise für Investitionen in bestehende oder neu zu gründende Praxen erhalten können. Aber auch Baumaßnahmen oder Beteiligungen sind gegebenenfalls förderwürdig.

    Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Möglich ist darüber hinaus ein endfälliges Darlehen mit einer maximalen Laufzeit von zwölf Jahren. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung in gleich hohen halbjährlichen Raten. Während der tilgungsfreien Jahre sind nur die ausgezahlten Kreditbeträge zu verzinsen. Bei einem endfälligen Darlehen erfolgt die Gesamtrückzahlung am Ende der Laufzeit. Möglich ist auch eine vorzeitige, außerplanmäßige Tilgung, die teilweise oder vollständig erfolgen kann. Als zur Verfügung zu stellende Kreditsicherheiten werden Grundschulden, Sicherungsübereignungen der Praxiseinrichtung oder Bürgschaften akzeptiert.

    Bereitstellung von Liquiditätshilfen

    Im Rahmen des KfW-Mittelstandsprogrammes ist auch die Bereitstellung von Liquiditätshilfen möglich. Dieses Angebot ist derzeit für Ärzte bei der zunehmend restriktiveren Kreditvergabe der Banken und Sparkassen äußerst interessant, da es zur Behebung vorübergehender Liquiditätsengpässe beitragen kann. Die Mittel können darüber hinaus zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur der jeweiligen Praxis, aber auch zur möglichen Erweiterung der Praxisaktivitäten eingesetzt werden. Um die Liquiditätshilfe zu erhalten, muss das jeweils begleitende Kreditinstitut bestätigen, dass die jeweilige Praxis wettbewerbsfähig ist und positive Zukunftsaussichten besitzt. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu sechs Jahren bei maximal einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

    Das Wohneigentumsprogramm

    Neben diesen Fördermitteln, die Finanzierungen im Praxisbereich ermöglichen, können Sie auch als Privatperson öffentliche Gelder zu zinsgünstigen Bedingungen erhalten: Das KfW-Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Finanzierung von bis zu 30 Prozent der angemessenen Gesamtkosten des Baus oder Erwerbs selbstgenutzter Eigenheime innerhalb Deutschlands. Der Kredithöchstbetrag beträgt 100.000 Euro. Im Einzelnen werden so beispielsweise die Kosten eines Baugrundstückes ebenso mitfinanziert wie die Bau- und Baunebenkosten sowie die Kosten der Außenanlagen.

    Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre. Darüber hinaus können Sie zwischen einem und fünf tilgungsfreien Anlaufjahren wählen. Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der Tilgungsfreijahre in vierteljährlichen Annuitäten.

    Das Wohnraum-Modernisierungs-Programm