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  • 01.03.2006 | Kfz-Kosten in der physiotherapeutischen Praxis – Teil 2

    In diesen Fällen fahren Sie mit der Ein-Prozent-Regelung am besten

    Ein Praxis-Pkw, den Sie zu mehr als 50 Prozent beruflich nutzen, gehört zwangsläufig zum notwendigen Betriebsvermögen. Sie haben dann kein Wahlrecht – beispielsweise zum gewillkürten Betriebsvermögen zu optieren (siehe Teil 1 der Kfz-Serie, Ausgabe 2/2006, S. 9 [Grafik]). Den Privatanteil an den Kfz-Kosten können Sie in diesem Fall immer nach der so genannten Ein-Prozent-Regelung schätzen. Der private Nutzungsanteil entspricht dabei im Durchschnitt 30 bis 40 Prozent der gesamten Kfz-Kosten.  

    Der Privatanteil nach der Ein-Prozent-Regelung

    Nach der Ein-Prozent-Regelung – auch als Listenpreis-Methode bekannt – wird die private Nutzung des Praxis-Pkw für jeden Monat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für die Sonderausstattungen einschließlich Umsatzsteuer angesetzt (Bemessungsgrundlage).  

     

    Der Privatanteil für den Praxis-Pkw beträgt also – unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung – maximal 12 x 1 Prozent = 12 Prozent der Bemessungsgrundlage.  

     

    Beispiel

    Krankengymnast Alban Berg nutzt seinen Praxis-Pkw auch für Privatfahrten. Der Listenpreis einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer beträgt 25.000 Euro. Der Privatanteil an den Kfz-Kosten wird mit 250 Euro (= 1 Prozent von 25.000 Euro) je Kalendermonat berechnet. Bei ganzjähriger Nutzung auch für seine Privatfahrten muss Berg einen Privatanteil von 12 x 250 Euro = 3.000 Euro versteuern. Der Umfang der privaten Autonutzung spielt dabei gar keine Rolle.  

    Mit der Behauptung, das Auto nur in sehr geringem Umfang oder gar nicht für private Fahrten zu nutzen, werden Sie keinen Erfolg haben, die Ein-Prozent-Regelung zu vermeiden. Auch die Tatsache, dass in der Familie noch ein weiteres Auto für Privatfahrten zur Verfügung steht, reicht nicht aus. Sie haben in dem Fall nur die Möglichkeit, auf das lästige und zeitraubende Führen eines Fahrtenbuches auszuweichen.