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  • 28.02.2008 | Internetkommunikation

    Praxishomepage – zeitgemäße Präsentation der eigenen Kompetenzen

    Eine Praxishomepage ist eine hervorragende und zeitgemäße Möglichkeit, bestehenden und potenziellen Patienten die eigenen Kompetenzen zu präsentieren. „Praxisführung professionell“ erläutert Ihnen nachfolgend die wichtigsten Vorschriften für die Praxishomepage – insbesondere die Anforderungen, die das Teledienstegesetz (TDG) stellt.  

    Der Domain-Name – gesetzliche Anforderungen einhalten

    Bereits der Name Ihrer Homepage (Domain-Name) muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Der Name darf beispielsweise nicht irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sein. Ein Domain-Name wie zum Beispiel www.die-physiotherapeuten.de könnte gemäß §§ 1und 3 UWG wegen der Alleinstellung als irreführende Werbung unzulässig sein. Der Domain-Name muss inhaltlich und formal sachlich informieren. Zulässig wäre es also, die Berufsbezeichnung im Zusammenhang mit der Adresse als Domain-Namen anzugeben, beispielsweise www.physiotherapie-piusallee.de. Lesen Sie zu den Vorschriften des UWG „Praxisführung professionell“, Ausgabe 8/2007, S. 6 ff.  

     

    Beachten Sie: Sind Sie in einer Kooperation des bürgerlichen Rechts tätig (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft), ist eine Fantasiebezeichnung (zum Beispiel www.physiofit.de) ohne Hinweis auf die Rechtsform nur in begrenztem Umfang (insbesondere bei der GmbH) als Firmenbezeichnung zulässig.  

    Notwendige Inhalte der Internetpräsenz

    Nach § 6 TDG müssen auf einer Homepage die folgenden Angaben zu finden sein:  

     

    • Name und Anschrift des Diensteanbieters, bei juristischen Personen auch der oder die Vertretungsberechtigten. Es reichen Ihr Name und Ihre Anschrift. Betreiben Sie die Praxis in der Form einer GmbH, muss zusätzlich der geschäftsführende Vertretungsberechtigte genannt werden.