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  • 01.07.2003 | Gesundheitreform

    Zustimmung im Bundesrat: Am 1. Januar 2004 tritt das Gesetz zur Gesundheitsreform in Kraft

    Am 17. Oktober hat das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) die letzte Hürde - den Bundesrat - genommen. Damit treten nach einem zähen Verhandlungsmarathon nun zum 1. Januar 2004 die im September noch heftig diskutierten Neuregelungen in Kraft. "Praxisführung professionell" gibt nachfolgend einen kurzen Abriss aller für Physiotherapeuten relevanten Paragraphen, die in das Gesetz eingeflossen sind.

    Elektronische Datenübermittlung (§  303)

    Bisher rechnen viele Praxen ihre Rezepte mit den Krankenkassen manuell ab. Mit Beginn des neuen Jahres droht diesen Praxen eine Honorarkürzung von bis zu 5 Prozent. Die Krankenkassen wollen auf diese Weise vermeiden, Rezepte nachträglich elektronisch erfassen zu müssen. Das heißt: Wenn Sie bislang manuell abgerechnet haben, müssen Sie aktiv werden! Sie haben dazu zwei Möglichkeiten: Entweder Sie besorgen sich ein Abrechnungsprogramm und erledigen die elektronische Datenübermittlung selbst, oder Sie treten an ein Abrechnungszentrum heran, das die Abrechnung für Sie übernimmt.

    Entscheiden Sie sich für die externe Abrechnung, sollten Sie mehrere Rechenzentren vergleichen. Fragen Sie nach,

  • ob Sie die Einsendetermine frei wählen können,
  • ob Festpreise zugesichert werden,
  • ob es einen persönlichen Ansprechpartner und eine Hotline gibt,