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  • 01.10.2005 | Gestaltungsmöglichkeiten

    Lohnerhöhung bei Mini-Jobs: So geht es ohne Steuern und Sozialversicherung

    von Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Solange das Arbeitsentgelt unter der Grenze von 400 Euro liegt, bleibt ein Minijob steuer- und sozialabgabenfrei. Als Arbeitgeber zahlen Sie eine Pauschalabgabe in Höhe von 25 Prozent. Darin enthalten sind 12 Prozent Rentenversicherungsbeitrag, 11 Prozent Krankenversicherungsbeitrag und 2 Prozent Pauschalsteuer.  

     

    Obwohl die 400-Euro-Grenze nicht überschritten werden darf, ist eine Lohnerhöhung möglich. Denn bei der Prüfung durch die Rentenversicherung bleiben Zusatzleistungen außer Betracht, so lange dafür keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. „Praxisführung professionell“ zeigt nachfolgend die möglichen Zusatzleistungen auf.  

    Kalkulation der Zusatzleistungen

    Damit Sie wissen, wie sich die Zahlung einer Zusatzleistung am Ende auswirkt, müssen Sie auch bei Minijobbern kalkulieren.  

     

    Beispiel

    Sie beschäftigen für Bobath-Therapien (Therapie im 30 Minuten-Takt) einen Therapeuten an einem Tag in der Woche. Er erhält einen Stundenlohn von 12 Euro. Er arbeitet an diesem Tag 8 Stunden. Pro Stunde haben Sie einen individuellen Praxiskostensatz von 10 Euro pro Stunde ermittelt. Folgende Rechnung ergibt sich: