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  • 01.12.2007 | Gesetzgebung

    Wichtige Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2008

    von Dipl.-Kfm. Axel Witte, Steuerberater c/o RST Steuer- beratungsgesellschaft mbH, Essen/Dresden/Dessau/Werdau; Rechtsanwalt Manfred Weigt, Sandhausen

    Die Unternehmensteuerreform 2008 ist erst im August 2007 verabschiedet worden und schon soll ein neues Steuergesetz folgen. Der folgende Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die für Sie als Physiotherapeuten relevanten Änderungen.  

    Papier-Lohnsteuerkarte entfällt

    Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, für Ihre Arbeitnehmer den Lohnsteuerabzug vorzunehmen und die Lohnsteuer nebst Sozial- abgaben abzuführen. Damit dies geschehen kann, erhält der Mitarbeiter von der Gemeinde eine Lohnsteuerkarte, die Daten enthält, die bei der Gemeinde elektronisch gespeichert sind. Diese Lohnsteuerkarte muss der Mitarbeiter Ihnen vorlegen. Sodann werden die Daten der Lohnsteuerkarte wiederum per Hand in die EDV übertragen und danach der Lohnsteuerabzug von Ihnen beziehungsweise Ihrem Steuerberater vorgenommen.  

     

    Ab 2011 erhalten Sie zu Beginn des Dienstverhältnisses die Wirtschafts-Identifikationsnummer Ihres Mitarbeiters beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Mit dieser Nummer erhalten Sie die ohnehin elektronisch vorliegenden Lohnsteuerabzugsmerkmale. Damit entfällt die Lohnsteuerkarte. Für die Lohnsteuerkarten der Jahre 2009 und 2010 werden die Identifikationsnummern des Arbeitnehmers zusätzlich aufgedruckt. Die Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsabgaben erfolgt wie bisher.  

     

    Beachten Sie: Für Härtefälle ist eine Ausnahme von diesem Abrufverfahren vorgesehen. Immer dann, wenn lediglich geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt angestellt werden, entfällt dieses Abrufverfahren. Es bleibt abzuwarten, ob nicht auch für kleine Praxen, die nur mit geringfügig Beschäftigten arbeiten, diese Ausnahmeregelung angewendet werden kann.  

    Praxisübertragung an Kinder gegen Rentenzahlung