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  • 01.10.2006 | Gesetzesänderungen

    Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1.1.2007: Nutzen Sie noch den alten Steuersatz!

    Das Haushaltsbegleitgesetz 2006 wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 16. Juni 2006 verabschiedet und am 30. Juni 2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Erhöhung des allgemeinen Umsatzsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent ist wohl die wichtigste Säule dieses Gesetzes. Bei Steuerpflichtigen, denen kein Vorsteuerabzug möglich ist (hierzu zählen neben privaten Endverbrauchern in der Regel auch Physiotherapeuten), greift die Steuersatzerhöhung als Definitivbelastung voll durch. Dieser Beitrag soll Ihnen mögliche Strategien für das Jahr 2006 aufzeigen, um die höhere Umsatzsteuerzahlung zu vermeiden bzw. stark einzuschränken.  

    Wann greift welcher Steuersatz?

    Der neue Umsatzsteuersatz ist für Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2006 ausgeführt werden. Der Zeitpunkt, wann ein Umsatz ausgeführt wird, hängt von der Art des Umsatzes ab:  

     

    • Bei Lieferungen ist dies der Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht,
    • bei Werklieferungen der Zeitpunkt der Abnahme durch den Erwerber,
    • bei Dienstleistungen das Leistungsende,
    • bei unentgeltlicher Verwendung für unternehmens-, also praxisfremde Zwecke (zum Beispiel der privaten Kfz-Nutzung) gilt der Zeitpunkt der Ausführung der fiktiven Leistung.

     

    Der Zeitpunkt der Vereinnahmung/Verausgabung des Entgeltes, der Rechnungserteilung oder gar der Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Bestelleingangs ist für das Entstehen der Umsatzsteuer grundsätzlich unerheblich.  

     

    Beispiel

    Physiotherapeut Z bestellt im Oktober 2006 eine neue Fitnesseinrichtung im Gesamtwert von 100.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Die Lieferung und der Aufbau der Anlage erfolgen im Januar 2007. Obwohl die Bestellung noch im Jahr 2006 erfolgte, ist für die Beurteilung des Umsatzsteuersatzes der Zeitpunkt maßgebend, zu dem die Verfügungsmacht an der Einrichtung verschafft wurde. Da dieser im Jahr 2007 liegt, greift der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent.  

    Vorziehen von Anschaffungen in das Jahr 2006