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  • 01.05.2003 | Garantie für fairen Wettbewerb

    Die wichtigsten Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb

    von RAin Christiane Köber, Wettbewerbszentrale, Bad Homburg

    Die wichtigsten Spielregeln für Werbung findet man im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Nachfolgend werden die für Sie wichtigsten drei Vorschriften des Gesetzes erläutert.

    Wann ist Werbung sittenwidrig?

    Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes ist der §  1 UWG: "Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen, kann auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden."

    Damit ist die Frage, was wettbewerbswidrig ist, aber noch nicht befriedigend beantwortet. Über Sittenwidrigkeit lässt sich bekanntermaßen streiten. Im Laufe der Jahrzehnte haben allerdings Rechtsprechung und wettbewerbsrechtliche Kommentare dem Begriff der "guten Sitten" Konturen verliehen und zahlreiche Fallgruppen geschaffen.

    Beispiele für "Gute Sitten" und ihre Begrenzungen
  • Direktmarketing: Sie können durch Anzeigen, Flugblätter oder Ähnliches Ihre potenziellen Kunden direkt ansprechen. Telefon, Telefax- und E-Mail-Werbung gegenüber Privatpersonen ist aber nur dann zulässig, wenn der Empfänger vorher ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat oder dieses Einverständnis auf Grund eines vorherigen Geschäftskontaktes vermutet werden kann.
  • Gewinnspiele: Diese sind generell zulässig. Sie sollen und dürfen die Aufmerksamkeit von Kunden erregen und sind geeignet, Ihr Unternehmen bekannt zu machen. Die Gewinnspiele können sich aber nur auf die so genannten Wellness-Leistungen beziehen. Die Teilnahmemöglichkeit darf nicht an die Dienstleistung geknüpft werden. Das bedeutet, dass jedem (also nicht nur Ihren Patienten) die Teilnahmemöglichkeit eingeräumt werden muss.
  • Werbung mit der Angst: Natürlich soll Werbung an die Gefühle des Verbrauchers appellieren. Gefühlsbetonte Werbung stößt aber dann an Grenzen, wenn sie bestimmte Ängste weckt oder verstärkt, um den Patienten zur Inanspruchnahme einer Dienstleistung zu drängen. Bedenklich wäre zum Beispiel die Formulierung: "Millionen leiden unter Rückenschmerzen bis hin zur Bewegungsunfähigkeit. Beugen Sie vor durch ..."
    Was ist vergleichende Werbung?

    Natürlich werden Sie selbst Ihre eigenen Leistungen mit denen Ihrer Mitbewerber vergleichen. Möglicherweise kommen Sie dabei zu dem Ergebnis, dass Sie auf diesem oder jenem Gebiet besser sind als die Konkurrenz. Doch dürfen Sie damit auch um Kunden werben?

    Vergleichende Werbung war bis 1998 in Deutschland eher problematisch. Auf Grund einer EU-Richtlinie hat der Gesetzgeber im September 2000 den neuen §  2 UWG geschaffen. Danach ist vergleichende Werbung nunmehr grundsätzlich zulässig. Sie muss allerdings eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, damit sie auch wettbewerbskonform ist. Der Vergleich

  • muss sich auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zweckbestimmung beziehen. Sie dürfen nicht "Äpfel mit Birnen" - also nicht die bei Ihnen übliche Behandlungsmethode X mit der Behandlungsmethode Y eines Kollegen - vergleichen;