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  • 07.10.2008 | Finanzplanung

    So bleiben Sie als Physiotherapeut liquide

    von Michael Vetter, Wirtschaftsjournalist, Dortmund

    Eine nicht ausreichende oder sogar fehlende Finanzplanung kann für Praxisinhaber zu existenzbedrohenden Problemen führen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmend restriktiveren Kreditvergaberichtlinien der Bankinstitute. Leider befassen sich jedoch Physiotherapeuten mit der Liquiditätslage ihrer Praxis meistens erst dann, wenn Ersatzinvestitionen plötzlich erhebliche finanzielle Mittel erfordern, die aufgrund unzureichender Planung kaum zeitnah aufgebracht werden können. Die folgenden Grundsätze sollen Ihnen helfen, Ihre Finanzen im Griff zu behalten.  

    Liquiditätsplanung als Teil der Praxissteuerung

    Gläubiger, vor allem also Banken, interessieren sich zunächst einmal für die Zahlungsfähigkeit ihrer Kreditnehmer. Um den zukünftigen Liquiditätsbedarf zu ermitteln, sollte deshalb monatlich ein entsprechender Liquiditätsplan aufgestellt werden. Vereinfacht gesagt werden darin die zu erwartenden Ausgaben den voraussichtlichen Einnahmen gegenübergestellt. Daraus wird rechtzeitig der mögliche Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln abgeleitet.  

    Großzügige Kalkulation des Finanzierungsbedarfs durch einen entsprechend hohen Kontokorrentkredit

    Bei kurzfristig erhöhten Personal- oder Investitionskosten wird häufig der bereits bestehende Kontokorrentkredit „überzogen“. Hierbei spielt die Bank meistens vor allem deshalb mit, weil sie mit jeder dieser sogenannten „geduldeten Überziehungen“ neben den ohnehin schon hohen Zinsen für den Kontokorrentkredit zusätzliche Überziehungszinsen von bis zu etwa sechs Prozent im Jahr kassiert.  

     

    Weitaus besser und vor allem billiger ist dagegen die regelmäßige Überprüfung der jeweiligen offiziellen Kreditlinie in Verbindung mit einem Liquiditätsplan. Dies ermöglicht eine rechtzeitige und vor allem angemessene Erhöhung der Kreditlinie, sodass keine Überziehungszinsen gezahlt werden müssen.  

    Berücksichtigung der „Goldenen Finanzierungsregel“

    Die auch durch den Begriff der „Fristenkongruenz“ bekannte „goldene“ Finanzierungsregel sieht vor, dass Kreditlaufzeit und Nutzungsdauer einer Investition weitgehend übereinstimmen sollten. Häufig ist die Kreditlaufzeit jedoch weitaus länger, sodass für die Finanzierung bereits wieder eine Ersatzinvestition erforderlich wird, obwohl der bisherige Kredit noch nicht vollständig zurückgezahlt wurde. Kommt dann eine angespannte Liquiditätslage dazu, kann diese finanzielle Doppelbelastung schnell zu ernsthaften Problemen führen.  

    Langfristige Finanzierungen absichern