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  • 01.02.2004 | Finanzierung der Praxiseinrichtung

    Was ist günstiger: Kredit oder Leasing? - eine Vergleichsrechnung

    von Wirtschaftsberater Michael Vetter, Dortmund

    Zum Beitrag "Worauf sollte beim Abschluss eines Leasingvertrages geachtet werden" (Januar-Ausgabe, Seite 9 ff.) erhielt die Redaktion mehrere Anfragen mit dem Wunsch, anhand einer Modellrechnung die Finanzierungsentscheidung zwischen Kredit oder Leasing aufzuzeigen. Lesen Sie dazu das folgende Fallbeispiel:

    Physiotherapeut Hans-Jürgen S. hat sich Anfang Januar eine neue Praxiseinrichtung (Büroaustattung, Therapieliegen etc) angeschafft. Die Gesamtsumme der Investition lag bei 30.000 Euro. Er hatte die Wahl, zu leasen oder per Kredit zu kaufen. Da S. über eine angemessene Kreditwürdigkeit verfügt, bot ihm eine Bank Finanzierung zu einem Effektiv-Zinssatz von acht Prozent pro Jahr an. Die Laufzeit des Kredites wird auf acht Jahre festgelegt, denn über diese Zeit kann S. die Einrichtung abschreiben. Im letzten Jahr bleibt ein Restwert von 4.000 Euro.

    Bei der Leasingvariante errechnet der Leasinggeber eine Jahresrate von 5.103 Euro. Nach acht Jahren kann S. den verbleibenden Restwert von 4.000 Euro bezahlen und die Investitionsgüter dann weiter nutzen.

    Daten der Kaufalternative (Praxisdarlehen)
    Kaufpreis 30.000 Euro
    Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre
    Abschreibungsmethode linear
    Marktwert bzw. fiktiver Verkaufserlös am Ende
    des achtjährigen Untersuchungszeitraums
    4.000 Euro
    Zins- und Tilgungsplan der Bank
      2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
    Tilgungsraten 3.750 3.750 3.750 3.750 3.750 3.750 3.750 3.750
    Zinsraten 2.100 1.800 1.500 1.200 900 600 300 0
    Restkreditbetrag 26.250 22.500 18.750 15.000 11.250 7.500 3.750 0

    Neben dem Zins- und Tilgungsplan für die Kreditfinanzierung benötigt S. zu seiner Entscheidungsfindung eine Gegenüberstellung der Kredit- und Leasingfinanzierung unter Berücksichtigung seiner einkommensteuerlichen Belastung ("Nach-Steuern-Betrachtung") bei einem angenommenen Steuersatz von 35 Prozent.

    Kreditfinanzierung (Angaben in Euro)
      2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
    Veränderung des Free-Cash-Flow
    (Zins + Tilgung) vor Steuern
    5.850 5.550 5.250 4.950 4.650 4.350 4.050 3.750
    Einkommensteuerentlastung -2.048 -1.943 -1.838 -1.733 -1.628 -1.523 -1.418 + 88
    (Verrechnung
    mit Restwert)
    Veränderung des Free-Cash-Flow
    (Zins + Tilgung) nach Steuer
    3.802 3.607 3.412 3.217 3.022 2.827 2.632 3.838
    Summe aus Zins + Tilgung nach Steuern 26.357
    Berechnung der Einkommensteuerentlastung (Kreditvariante) Steuersatz von 35 Prozent wird angenommen

    Die Einkommensteuerentlastung resultiert aus dem Abzug der Kreditzinsen als Betriebsausgabe und der jährlichen Abschreibung, also jeweils 35 Prozent vom Wert des Free-Cash-Flow vor Steuern.

    Hinweis zur Berechnung im Jahr 2011: In diesem Jahr ist dem Wert des Free-Cash-Flow vor Steuern (3.750 Euro) der Restwert der Praxiseinrichtung von 4.000 Euro gegenzurechnen. Vom Ergebnis (250 Euro) müssen 35 Prozent Steuern gezahlt werden (88 Euro) - also keine Steuerentlastun

    Leasingfinanzierung (Angaben in Euro)
      2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
    Veränderung des Free-Cash-Flow
    (Leasingraten) vor Steuern
    5.103 5.103 5.103 5.103 5.103 5.103 5.103 9.103
    einschl. Restwert
    Einkommensteuerentlastung -1.787 -1.787 -1.787 -1.787 -1.787 -1.787 -1.787 -3.187
    Veränderung des Free-Cash-Flow
    (Leasingraten) nach Steuern
    3.316 3.316 3.316 3.316 3.316 3.316 3.316 5.916
    Summe der Leasingraten nach Steuern 29.128