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  • 05.05.2008 | Familienrecht

    Verfassungsbeschwerde gegen neues Unterhaltsrecht

    Nach den Grundsätzen des nun geltenden Unterhaltsrechtes sollen die geschiedenen Ehepartner ihr Auskommen selbst sichern (lesen Sie zu den Regelungen im Einzelnen den exklusiven Beitrag im Online-Service von „Praxisführung professionell“). Wird ein Ehepaar nach Jahren geschieden und sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, kann das neue Unterhaltsrecht zu harten Konsequenzen führen, da der sogenannte Betreuungsunterhalt nur noch für Kinder gewährt wird, die jünger als drei Jahre sind. Gemäß der bis 2007 geltenden Unterhaltsregelung wurde in dem der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Fall neben dem Unterhalt für die über dreijährigen Kinder auch der sogenannte Betreuungsunterhalt in Höhe von damals 400 Euro gezahlt. Durch die Neuregelung sei das Kinder-Grundrecht auf elterliche Betreuung verletzt, so die Begründung der Verfassungsbeschwerde. Das Bundesverfassungsgericht wird über diese Frage unter dem Aktenzeichen 1 BvR 134/08 zu entscheiden haben. Sind Sie von der Neuregelung betroffen, sollten Sie sich zur Klärung an Ihren Rechtsbeistand wenden, um gegebenenfalls mit Hinweis auf das Verfahren entsprechende Schritte einzuleiten.  

     

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 11 | ID 119079