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  • 01.04.2007 | Fallbeispiel: Verhaltensscoring

    Zuverlässige Zahlung der Kreditraten genügt nicht – Banken fordern jetzt mehr ...

    von Finanzberater Michael Vetter, Dortmund

    Der Fall: Das bevorstehende Kreditgespräch verheißt für Hans-Werner S., selbstständiger Physiotherapeut, wenig Gutes. Sein Bankberater aus der Nähe von Fürth teilte ihm mit: Die von S. beabsichtigte Verlängerung des Überziehungskredites auf dem Praxiskonto sei künftig nur noch zu „erheblich ungünstigeren Bedingungen“ möglich. Das gelte sowohl für den Zinssatz, der bereits in der Vergangenheit über zehn Prozent lag als auch für die Befristung. Entgegen der bisherigen Vereinbarung soll die Kredithöhe von 25.000 Euro nur noch für drei Monate gelten, danach muss S. erneut verhandeln und um eine weitere Verlängerung bitten. Der Banker begründete seine Haltung damit, dass S. erhebliche Probleme beim vertragsgerechten Verhalten aufweise, über die nun gesprochen werden soll.  

    Analyse

    Mit derartigen Gesprächen müssen Physiotherapeuten künftig vermehrt rechnen. Bankinstitute gehen in dieser Kundengruppe – übrigens ebenso wie bei den Freien Berufen insgesamt – vermehrt dazu über, sogenannte „Verhaltensscorings“ einzusetzen, um die Bedingungen bei Kreditverträgen und damit vor allem die Höhe des jeweiligen Kreditzinses festzulegen.  

     

    Schwerpunkt solcher Kreditbeurteilungen bildet die „Vertragstreue“ beim Praxisinhaber. Diese Vertragstreue geht dabei über Pünktlichkeit der Kreditratenzahlung weit hinaus. So wird beispielsweise darauf geachtet, dass Vereinbarungen über die Umsatzverteilung strikt eingehalten werden. Das heißt: Wird im Kreditvertrag festgelegt, dass beispielsweise „90 Prozent der betrieblichen Umsätze über das Geschäftskonto“ der Bank geleitet werden müssen, so ist das keineswegs eine unverbindliche Empfehlung. Der Kunde übernimmt damit eine Verpflichtung.  

     

    Da die Bank durch die betriebswirtschaftlichen Unterlagen ihres Kunden in der Lage ist, die Umsatzverteilung nachzuvollziehen, gibt es hier keine Geheimnisse. Da das Umsatzvolumen häufig unmittelbar mit der Höhe des Kreditzinses verbunden ist, ist es nachvollziehbar, dass der Kreditgeber die entsprechende Umsatzvereinbarung kontrolliert.