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  • 01.06.2007 | Fallbeispiel

    So sichern Sie die Praxis bedarfsgerecht ab

    von Finanzberater Michael Vetter, Dortmund

    Sowohl der Abschluss als auch die Überwachung und regelmäßige Prüfung von Versicherungsverträgen ist eine Pflichtaufgabe für jeden Praxisinhaber. Leider ist es weithin gängige Praxis, bestehende Verträge schlicht „laufen zu lassen“ ohne die Konditionen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Diese Inkonsequenz kann zu Nachteilen führen. Lesen Sie dazu das folgende Fallbeispiel:  

    Fallbeispiel „Wasserschaden in der Praxis“

    Die Überraschung war groß, als Hans-Jürgen W., Physiotherapeut aus Westfalen, an einem Montagmorgen in seine Praxis kam: Büro, Lager und angrenzende Fitnessräume waren fast knöcheltief überschwemmt. An eine Betriebstätigkeit war nicht zu denken. Das Ausmaß des Schadens – ein Leitungsrohr war geplatzt – wurde W. deutlich, als der Versicherungs-Sachverständige die erste Bestandsaufnahme vorlegte: beschädigte Fußböden, defekte Fitnessgeräte und erhebliche Beschädigungen des Computernetzwerks. Die Reaktion von W. („Im ersten Moment fragte ich mich, ob ein Geschäftsbetrieb hier überhaupt noch einmal möglich sein wird“) war verständlich. Für W. geht es nicht nur um den Ersatz der Praxisausstattung, sondern auch um die Frage, wer für die Folgekosten aufkommt.  

     

    Folgekosten durch Zwangsschließung

    W. beschäftigt fünf Mitarbeiter, die auf ihr Einkommen ebenso angewiesen sind wie W. selbst. Hinzu kommt die Pacht von 2.500 Euro im Monat, die naturgemäß weiterläuft und pünktlich bezahlt werden muss. Alles in allem beläuft sich der Schaden, der durch die Zwangsschließung der Praxis einschließlich des entgangenen Gewinns entstand, auf rund 7.000 Euro pro Woche. Da W. davon ausging, dass es mindestens zwei Wochen dauern wird, bis er die Praxis wieder öffnen kann, entstand ihm ein Gesamtschaden von etwa 14.000 Euro.  

     

    W. hat Glück im Unglück: Er hat es dem Zufall zu verdanken, dass er das jährlich stattfindende Orientierungsgespräch mit seinem Praxisversicherer erst vor einigen Wochen geführt hat und dabei seine Betriebsunterbrechungsversicherung aktualisiert und dem jetzigen Wert seiner Kosten angepasst hat. W. wörtlich: „Ich glaube, das letzte Mal habe ich mir die Versicherungssumme vor ein paar Jahren angesehen. Außerdem konnte ich mir bisher einen solchen Schaden überhaupt nicht vorstellen.“