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  • 31.08.2009 | Exklusiver Online-Beitrag

    Werbungskostenabzug für Ihre Zweitwohnung - Diese Aufwendungen können Sie abziehen!

    Beziehen Sie aus beruflichen Gründen neben Ihrer (Familien-)Wohnung eine zweite Wohnung am Beschäftigungsort, können Sie die damit zusammenhängenden Aufwendungen steuermindernd geltend machen. Für Arbeitnehmer sind es Werbungskosten, für Arbeitgeber Betriebsausgaben.  

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zuletzt mehrere strittige Fragen rund um die doppelte Haushaltsführung zugunsten der Steuerzahler entschieden. Lesen Sie deshalb ausführlich im exklusiven Online-Beitrag, den Sie in der Rubrik „Online-Beiträge“ zum Download finden, wann und in welcher Höhe Sie den Fiskus an den Kosten für eine doppelte Haushaltsführung beteiligen können.  

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    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 2 | ID 129669