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  • 01.10.2007 | Direktversicherung

    Betriebliche Altersvorsorge für Mitarbeiter und Entgeltumwandlung

    Gemäß einer Umfrage haben etwa 86 Prozent der Bundesbürger Angst, dass ihre gesetzliche Rente im Alter nicht dafür ausreichen wird, ihren Lebensstandard zu halten. „Praxisführung professionell“ hat in Ausgabe 9/2007, Seiten 11 ff., dokumentiert, auf welche Rentenkürzungen Sie sich in Zukunft einstellen müssen. Grundsätzlich wird sich daher die betriebliche Altersvorsorge als dritte Säule der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rentenversicherung und den privaten Versicherungen in Deutschland weiter etablieren. Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie Sie auch die private Absicherung Ihrer Angestellten unterstützen können.  

    Nur für angestellte Arbeitnehmer

    Eine steuerlich begünstigte betriebliche Altersvorsorge ist nicht für selbstständige Physiotherapeuten möglich, sondern nur für angestellte Arbeitnehmer. Praxisinhaber sind selbst zwar in den meisten Fällen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (beachten Sie hierzu auch den Beitrag zum Thema „Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“ auf den Seiten 17 f. in dieser Ausgabe). Steuerrechtlich werden sie jedoch als selbstständig Tätige behandelt, die für sich selbst eine steuerlich begünstigte betriebliche Altersversorgung nicht abschließen können, weil die Voraussetzung dafür ein bestehendes Arbeitsverhältnis ist.  

    Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung

    Abhängig davon, wer die Beiträge in die Versicherung zahlt, spricht man von einer arbeitgeber- oder einer arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung. Am häufigsten ist heutzutage die von Arbeitnehmern finanzierte sogenannte Entgeltumwandlung.  

     

    Seit dem Jahr 2002 haben Ihre Angestellten einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung. Das verpflichtet Sie als Arbeitgeber aber nicht dazu, für alle Angestellten später eine Betriebsrente zu zahlen oder jetzt auf Praxiskosten eine Altersversicherung für die Arbeitnehmer abzuschließen. Als Praxischef sind Sie allerdings verpflichtet, Ihren Mitarbeitern einen externen Finanzdienstleister zu vermitteln.